Dienstwagen falsch betankt – Wer haftet?
Wie sieht die Rechtslage aus?
Wann Arbeitnehmer einen Schaden am Dienstwagen ersetzen müssen
Die Antwort: Ganz so einfach kann es sich Ihr Arbeitnehmer nicht machen. Das zeigt auch ein Blick auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 7.1.2008, Az. 5 Sa 371/08. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer statt Super bleifrei Diesel getankt – mit ähnlichem Erfolg wie Ihr Mitarbeiter: ein erheblicher Motorschaden. 60 % des Schadens musste er dem Arbeitgeber ersetzen, so die LAG-Richter. Die konnten zwar keine grobe Fahrlässigkeit erkennen (was eine stärkere Haftung ausgelöst hätte) – aber immerhin eine Fahrlässigkeit.
Wie die Gerichte bei der Dienstwagen-Haftung abstufen
Die Gerichte stufen hier wie folgt ab:
- Vorsatz: Bei vorsätzlich verursachtem Schaden haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang.
- Grobe Fahrlässigkeit: Hier kommt es auf den Einzelfall an. Auf jeden Fall haftet der Arbeitnehmer in deutlichem Umfang mit.
- Normale Fahrlässigkeit: Bei normaler Fahrlässigkeit trägt der Arbeitnehmer den Schaden anteilig.
- Leiche Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer haftet nicht.
Diese Unterscheidung wurde vom Bundesarbeitsgericht abgesegnet (BAG, Urteil vom 18.4.2002, Az. 8 AZR 348/01).