So analysieren Sie Arbeitszeugnisse von Bewerbern richtig
In der Praxis kursieren nämlich eine Vielzahl von Zeugnissignalen und Codes, die Ihnen als Arbeitgeber weit mehr über den Arbeitnehmer sagen, als auf den 1. Blick im Zeugnis steht. Legt Ihnen ein Bewerber ein Arbeitszeugnis vor, sollten Sie dieses unbedingt nach solchen geheimen Hinweisen durchsehen. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass Sie sich ein Kuckucksei ins Nest legen lassen!
Wichtiger Hinweis: Viele dieser Geheimzeichen sind verboten. Sie selbst sollten sich daher nicht in Arbeitnehmerzeugnisse aufnehmen … Wurden diese Zeichen jedoch von anderen Arbeitgebern verwendet, spricht nichts dagegen, dass Sie daraus die nötigen Rückschlüsse ziehen.
Vorsicht bei formellen Mängeln am Arbeitszeugnis
Auch wenn der Inhalt des Arbeitszeugnisses noch so wohlwollend klingt: Manche Arbeitgeber vermitteln ihre wirklichen Botschaften durch die äußere Gestaltung des Zeugnisses. Weist ein Ihnen vorgelegtes Zeugnis Mängel wie z. B.:
- Flecken,
- Durchstreichungen,
- nachträgliche Korrekturen,
- unübliche Falzungen oder Knickeauf,
spricht dies für eine äußerst schlechte Beurteilung. Und sollten die äußerlichen Mängel erst nachträglich eingetreten sein, deutet dies immer noch auf eine erhebliche Nachlässigkeit des Arbeitnehmers hin.
Arbeitszeugnis: Geheimzeichen richtig erkennen und entschlüsseln
Werden im Zeugnis bestimmte Passagen durch äußerliche Merkmale hervorgehoben, deutet dies regelmäßig darauf hin, dass der frühere Arbeitgeber das genaue Gegenteil des Gekennzeichneten meint. Enthält ein Zeugnis
- Unterstreichungen,
- Fettdruck,
- Ausrufe- oder
- Anführungszeichen,
sollten Sie den Bewerber besonders sorgsam unter die Lupe nehmen!
Tipp: Ist im Briefkopf des Zeugnisses die Telefonnummer des Arbeitgebers unterstrichen, ist das ein „Wink mit dem Zaunpfahl“. Rufen Sie den früheren Arbeitgeber unbedingt an, er wird Ihnen einiges zu sagen haben.
Arbeitszeugnis: Achten Sie auf die gewählte Gewichtung
Ein positives Zeugnis zeichnet sich dadurch aus, dass es sich auf die bedeutsamen Aussagen beschränkt und diese gleichwertig darstellt. Wird von diesem Grundsatz abgewichen und stattdessen ein schieflastiges Arbeitszeugnis ausgestellt, spricht das nicht gerade für den Bewerber. Insbesondere in folgenden Fällen liegt eine alarmierende Fehlgewichtung vor:
- Betonung von Selbstverständlichkeiten
- Gewichtung nur eines Aspekts
- Betonen unwichtiger Aspekte
- Unverhältnismäßig ausführliche Darstellung des Unternehmens
- Auffälliges Voranstellen unwichtiger Aussagen
Interessant ist, was gerade nicht im Arbeitszeugnis steht
Häufig drücken Arbeitgeber negative Bewertungen gerade dadurch aus, dass sie bestimmte Zeugnisbestandteile weglassen oder zu kurz fassen. Dabei gilt folgende Faustregel: Je wichtiger und selbstverständlicher das Vorhandensein eines Zeugnisbestandteils ist, desto negativer ist das Fehlen dieses Bestandteils zu werten. Daher sollten Sie insbesondere in folgenden Fällen hellhörig werden:
- Fehlen der Zeugnisüberschrift
- Weggelassene Einleitung oder Tätigkeitsbeschreibung
- Äußerst knappe Tätigkeitsbeschreibung bei langjähriger Beschäftigung
- Fehlende Leistungsbeurteilung bei qualifiziertem Zeugnis
- Keine Aussagen zu Führungsqualitäten bei leitenden Angestellten
- Kein Hinweis auf die Unfallfreiheit bei Berufskraftfahrern
- Fehlende Aussagen über Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit bei vertrauensvollen Positionen (z. B. Kassierer, Filialleiter)
- Weglassen der Schlussformel