So prüfen Sie das Zeugnis eines Bewerbers richtig

Verschaffen Sie sich einen umfassenden Eindruck vom Bewerber, indem Sie sein Bewerbungsschreiben, seinen Lebenslauf und sein Arbeitszeugnis im Zusammenhang studieren und sich einen Eindruck im persönlichen Gespräch verschaffen.

Machen Sie sich die Erfahrungen des vorherigen Arbeitgebers zunutze. Der „alte“ Arbeitgeber hat den Bewerber in Aktion erlebt und kann Ihnen in seinem Zeugnis wertvolle Hinweise geben.

Zeugnis-Test: Ist der Bewerber für Sie der Richtige? 

1. Prüfung des Gesamteindrucks Ja Nein
Ist das Zeugnis der äußeren Form nach einwandfrei (Firmenbriefbogen, sauber, keine Rechtschreibfehler, keine Streichungen)?  

Sind die Personalien des Mitarbeiters angegeben?

  
Stimmen die Angaben im Zeugnis mit denen im Lebenslauf überein?  
Enthält das Zeugnis in sich widersprüchliche Angaben?  
Ist das Zeugnis in der richtigen Reihenfolge aufgebaut?  
Ist das Zeugnis bei einem langjährigen oder qualifizierten Mitarbeiter äußerst kurz?  
Enthält das Zeugnis gravierende Leerstellen? Ist das Zeugnis sehr verschachtelt und kompliziert formuliert?    
2. Beschreibung der Tätigkeit  
Sind die Aufgaben umfassend und präzise beschrieben?  
Passen die im Zeugnis beschriebenen Tätigkeiten zur angegebenen Position?  
Hat der Mitarbeiter im Laufe der Zeit zusätzlich Aufgaben übernommen?  
Plant der Mitarbeiter mit der Bewerbung einen Wechsel zu höherwertigeren Tätigkeiten?   
3. Leistungsbeurteilung  
Werden die einzelnen Leistungskriterien, die für die ausgeführte Tätigkeit von Bedeutung sind, mindestens gut beurteilt?  
Ist die zusammenfassende Leistungsbeurteilung mindestens mit gut bewertet?  
Werden besondere Fachkenntnisse und spezielle Erfahrungen im Zeugnis genannt?     
Werden konkrete Erfolge genannt?   
4. Verhaltensbeurteilung  
Wird das Verhalten in der richtigen Reihenfolge (Vorgesetzter / Kollege / Mitarbeiter) und in allen relevanten Bereichen (intern/extern) beurteilt?   
5. Schlussformulierung  
Wird ein nachvollziehbarer Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben?  
Spricht der frühere Arbeitgeber Dank, Bedauern und Zukunftswünsche für den privaten und den beruflichen Lebensweg aus?    
Endet das Beschäftigungsverhältnis am Monatsende?    
Weicht das Ausstellungsdatum nicht wesentlich vom Beendigungsdatum ab?    
Ist das Zeugnis vom Geschäftsführer, Vorstand oder einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben?   
6. Endkontrolle  
Deckt sich das Zeugnis mit den Ausführungen des Bewerbers?  
Passen die Qualifikation und die Berufserfahrung des Bewerbers zur ausgeschriebenen Stelle?  
Passt das Sozialverhalten des Bewerbers zur Aufgabe und in den Kollegen- und Mitarbeiterkreis?  

Testauswertung: Konnten Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten, dann spricht nach der Zeugnis-Analyse sehr viel für den Bewerber. Jedes „Nein“ ist ein Hinweis auf mögliche Problempunkte, denen Sie näher auf den Grund gehen sollten.

Widersprüche im Zeugnis: Fragen Sie den früheren Arbeitgeber

Enthält das Zeugnis Widersprüche oder unklare Formulierungen, fragen Sie doch einfach beim früheren Arbeitgeber des Mitarbeiters an. Das dürfen Sie, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet oder zumindest gekündigt ist; nicht aber bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Entscheidend ist bei der telefonischen Auskunft die Antwort auf die Frage: „Würden Sie Herrn/Frau …wieder einstellen?”

Wie Sie sehen, ist die Ausstellung eines Zeugnisses für einen Mitarbeiter eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe. Im Interesse eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ihren Mitarbeitern ist es sehr wichtig, sich mit den Besonderheiten der Zeugnis-Sprache vertraut zu machen.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Zeugnis” bietet Ihnen auch den Vorteil, sich eine weitere Informationsquelle für Ihre Bewerberauswahl zu erschließen.