ENDLICH! | Hätten Sie gerne einen echten Kompaktüberblick über  | alle Einmalzahlungen, |  |  | alle Vergütungsextras UND |  | alle Aufmerksamkeiten
von A–Z ? |
Dann sind Sie genau JETZT AM ZIEL! (Doch bitte, lesen Sie selbst …) |
Einen solchen Kompaktüberblick über alle Einmalzahlungen, Vergütungsextras und Aufmerksamkeiten von A-Z hat es noch nie gegeben! Endlich sehen Sie auf einen Blick:  | Welche Arbeitgeberleistungen Sie STEUERFREI gewähren können, |  | womit Sie OHNE SOZIALABGABEN das Nettogehalt steigern, |  | welche Konsequenzen für Sozialversicherung und Lohnsteuer welches Entgeltextra und welche Einmalzahlung hat. |
Und das Beste: Auf diese umfangreiche Kompaktliste zu Einmalzahlungen, Vergütungsextras und Aufmerksamkeiten von A-Z können Sie sich absolut verlassen! Denn sie stammt von Deutschlands „Feuerwehr“ Nummer 1, zu allen Fragen rund um Lohn und Gehalt, Sozialversicherung und Lohnsteuer, der Redaktion vom „Praxishandbuch Lohn & Gehalt“.
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 | Womit Sie einem Mitarbeiter netto mehr auszahlen – ohne dass Ihre eigene Belastung steigt; |  | Wie Sie das Motivationsinstrument „Tanken, und der Arbeitgeber zahlt“ jetzt noch einfacher und sicherer nutzen; |  | Wie Sie mit einem kleinen, vollkommen legalen Kniff aus einem steuerpflichtigen Geschenk zum Abschied ein steuerfreies Geschenk machen; |  | Wie Sie aus einem verzinslichen Arbeitgeberdarlehen von 5.200 € lieber hintereinander
2 Darlehen zu 2.600 € machen – und abgabenfrei auf Zinsen verzichten können; |  | Und, und, und ... |
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Klicken Sie jetzt hier!Denn das Beste ist: Deutschlands umfangreichster Kompaktüberblick mit allen Einmalzahlungen, Vergütungsextras und Aufmerksamkeiten von A-Z hilft Ihnen, Doch Halt!
Die Redaktion vom „Praxishandbuch Lohn & Gehalt“ hat mich gebeten, dass ich Sie unbedingt noch auf etwas hinweise: Sie werden es kaum glauben, aber … Die Auswertung der Betriebsprüfungsberichte hat es an den Tag gebracht. Immer häufiger werden Unternehmen zu saftigen Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger verdonnert. Warum? Weil das Entgelt falsch berechnet wurde und somit Beiträge hinterzogen wurden. Und das trotz aller ausgefeilter Software. Da läuft offenbar etwas gründlich schief. |
| |  RA Britta Schwalm, Chefredakteurin: „Die Erfahrung lehrt:
Nur der Doppel-Check mit dem
Praxishandbuch Lohn & Gehalt gibt Ihnen wirklich
Sicherheit!“ |
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Ein
solches Prüfinstrument ist das seit über 20
Jahren in unzähligen Betrieben bewährte „Praxishandbuch Lohn & Gehalt“. | Testen
Sie ganz einfach selbst:
Nehmen Sie
sich 2 Minuten Zeit und gehen Sie die Fragen
durch.
Auswertung:
Wenn Sie auch nur ein einziges Mal „Nein“
angekreuzt oder bei einem „Ja“ gezögert haben,
besteht Handlungsbedarf! Ich kann Ihnen nur
raten: Sichern Sie sich ab! Machen Sie den
Gegencheck mit dem „Praxishandbuch Lohn & Gehalt“, dem
Praxishandbuch für Ihre betriebsprüfungssichere
Lohn- und Gehaltsabrechnung.
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Zu
jedem im Selbsttest genannten Punkt finden Sie Antworten, Empfehlungen,
Gestaltungshinweise und
Arbeitshilfen im
„Praxishandbuch Lohn & Gehalt“ – und zu allen
anderen Fragen, mit denen Sie im betrieblichen
Alltag zu tun haben. Ob Standardfall oder
Sonderfall, Rechtsgrundlage oder Musterschreiben
– keine Frage bleibt
unbeantwortet.
Sofort
finden statt lange suchen: So geht‘s!
Mit
diesen beiden Nachschlage-Optionen wird das
Finden wirklich einfach:
| 1. | Ein Blick ins Suchwortregister und schon sind Sie auf der richtigen Seite und
an der richtigen Stelle mit der gesuchten
Antwort auf Ihre individuelle
Spezialfrage.
| 2. | Der lexikonartige
Aufbau führt Sie sofort zu
erschöpfenden Darstellungen, wenn Sie sich zu
einem Gebiet umfassender informieren möchten.
Etwa wenn Sie zum ersten Mal vor der Frage
stehen, wie das mit dem Weihnachtsgeld und dem
Urlaubsanspruch von Frauen im Mutter-
schutz
funktioniert. |
Diese Vorteile bietet Ihnen der
Doppel-Check
Als Lohn-
und Gehaltsbuchhalter stehen Sie unter
permanenter Beobachtung: Der Chef fragt sich, ob
die Abgaben wirklich so hoch sein müssen. Die
Mitarbeiter fragen sich dasselbe. Ihr
Steuerberater ist von Natur aus misstrauisch. Und
wenn einmal etwas schiefgeht, ist der Schuldige
schnell gefunden: nämlich SIE! (Und nicht etwa
das EDV-Programm!) |  |
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Wie
viel Prozent Ihrer Vorgänge sind korrekt:
90, 92 oder
94 %?
|  | Wenn Ihre
Software zu 90 % alles richtig macht, dann
ist das gar nicht schlecht. Doch wenn Sie schon
einmal eine Betriebsprüfung durch die
Sozialversicherungsträger mitgemacht haben, dann
wissen Sie: Die Prüfer interessieren sich nicht
für das, was richtig ist, sondern suchen gezielt
nach Fehlern. |  |
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Natürlich
ist der Prüfer nicht bösartig – er macht nur
seinen Job. Und wenn er seinem Chef Erfolge
zeigen kann, darf er auf Beförderung hoffen.
Doch seine Erfolge gehen auf Ihre Kosten. Lassen Sie das nicht
zu!
| | Lesen Sie
hier 3 konkrete Beispiele, wie
sie in jedem Betrieb jeden Tag vorkommen können:
Fall 1: Sie haben Kurzarbeit für
einen Mitarbeiter angemeldet, der noch ein hohes
Überstundenpolster hatte. Bei einer Prüfung
fällt das auf – mit den entsprechenden
Konsequenzen: Sie müssen das zu Unrecht gezahlte
Kurzarbeitergeld nicht nur zurückzahlen. Es
liegt unter Umständen auch eine
Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße
von bis zu 2.000 € geahndet
wird.
Fall 2: Die Mutter
des Chefs ist bei Ihnen als Minijobberin
angestellt. Sie haben jedoch keine
Stundenzettel geführt. Bei
einer Prüfung wird bestritten, dass das
Arbeitsverhältnis überhaupt ernsthaft vereinbart
wurde. Die Situation muss vor einem
Sozialgericht geklärt werden und Ihre
Anwaltskosten tragen Sie
zusätzlich.
Fall 3: Ein
freier Werbetexter und Grafiker kümmert sich
regelmäßig um Ihre Anzeigen, Flyer usw. Sie
haben jedoch keine Beiträge an die Künstlersozialkasse abgeführt. Nun müssen Sie mit einem Mal hohe
Nachzahlungen leisten. In welchem
Fall hätte Ihnen hier Ihre Lohn- und
Gehaltssoftware weitergeholfen? Wenn Ihre
Antwort lautet: „In keinem Fall!“, dann habe ich
jetzt ein Angebot für Sie:
| Mit
besten Grüßen,

RA Britta Schwalm, Chefredakteurin
„Praxishandbuch Lohn & Gehalt“
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Niemand weiß
so gut wie Sie selbst, worauf es in Ihrem
Betrieb besonders ankommt. Deswegen können nur
Sie selbst beurteilen, wie hilfreich das
„Praxishandbuch Lohn & Gehalt“ für Sie ist. Dazu
haben Sie jetzt die einmalige Gelegenheit, ohne
dass es Sie auch nur einen Cent kostet: | Fordern
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