Einkaufsbedingungen vs. Verkaufsbedingungen

Einem Liefervertrag liegen die Verkaufsbedingungen des Zulieferers als AGB's zugrunde. Diese können aber Regelungen beinhalten, die den Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen. In seltenen Fällen kommt es dadurch zum Konflikt.
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Warum kann ein Streit über die Bedingungen entstehen?

Lieferanten verweisen meist in der Auftragsbestätigung auf ihre AGB’s. Widerspricht der Einkäufer nicht, akzeptiert er diese und die Klauseln bilden die Grundlage für das Geschäft. Die meisten Unternehmen verfügen aber aus gutem Grund über Allgemeine Einkaufsbedingungen. Dann neutralisieren sich beide Regelwerke, sofern sich in beiden AGB’s eine Kollisionsklausel befindet. Für Besteller hat das den Vorteil, dass sie sich nicht den Verkaufsbedingungen des Zulieferers unterwerfen. Bei sich widersprechenden Klauseln kann sich keine Seite auf ihr Recht berufen. Mögliche Differenzen können zum Beispiel bei den Zahlungs- und Lieferkonditionen entstehen.

Im Zweifelsfall eine Frage des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts

Wenn sich Einkaufsbedingungen und Verkaufsbedingungen unterscheiden und sich beide Parteien nicht einigen können, bleibt nur der Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch beziehungsweise in das Handelsgesetzbuch. Bei verschieden lautenden Klauseln erlangen stets die gesetzlichen Regelungen Gültigkeit. Bestenfalls setzen sich Zulieferer und Einkäufer zusammen und legen die Meinungsverschiedenheit auf dieser Grundlage bei. Eventuell können Juristen der Unternehmen helfen. Ein Gang vor das Gericht führt nicht nur zu unnötigen Kosten, es stört auch das Vertrauensverhältnis nachhaltig.

Konflikte vermeiden, Bedingungen zuvor klären

Treten solche Auseinandersetzungen auf, lief bei den Lieferverhandlungen etwas schief. Gewöhnlich einigen sich Lieferant und Käufer, ohne detailliert auf die AGB’s zu achten. Kritische Punkte wie die Zahlungsmodalitäten regeln sie zuvor und fixieren diese vertraglich. Dadurch bewahren sich die Partner vor arbeitsintensivem Ärger. An diesem kann niemand Interesse haben, beide Seiten sind aufeinander angewiesen und sollten eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung führen. Die Praxis zeigt, dass dieser Anspruch größtenteils der Realität entspricht. Konflikte drohen nur, wenn sich das Lieferverhältnis zum Ende neigt. Das trifft zu, wenn der Einkäufer bereits den Wechsel des Lieferanten angekündigt hat. Wenn sich einer der Partner in wirtschaftlichen Nöten befindet, kann es ebenfalls zu Spannungen kommen.