Gefährdungsbeurteilung Baustelle: 7 Schritte für die Sicherheit 

Einen großen Teil ihres Alltags verbringen Berufstätige am Arbeitsplatz. Dort lauern, wie überall anders auch, gewisse Gefahren. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten stellen sich diese unterschiedlich dar. Eine Baustelle bildet da keine Ausnahme. Die Zusammenarbeit vieler Menschen, der Einsatz schwerer Maschinen, die Arbeit in luftigen Höhen – all das birgt ein gewisses Gefährdungspotenzial in sich. Um für weitgehende Sicherheit auf der Baustelle  zu sorgen, müssen all jene Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und protokolliert werden, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer Berufsausübung ausgesetzt sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist also ein Präventivkonzept.
Inhaltsverzeichnis

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Baustellen Pflicht?

Welcher Gesetzestext und welche Empfehlungen auch immer herangezogen werden (ArbSchG, GetStoffV, AStV, DGUV etc.): Die Gefährdungsbeurteilung einer Baustelle ist obligatorisch.

Bei all den Tätigkeiten, die tagtäglich am Bau durchgeführt werden, besteht eine nicht unerhebliche Unfallgefahr. Und die gilt es zu minimieren. Nach erfolgter Überprüfung sind Unternehmen dazu angehalten, baustellenspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen in die Wege zu leiten und Arbeitshilfen zu verfassen.

Als Basis dienen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Arbeitsstättenverordnung (AStV). Ebenso beinhaltet die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diese Pflichten.  

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung für eine Baustelle durchgeführt?  

Eine Gefährdungsbeurteilung einer Baustelle ist ein umfangreiches Unterfangen. Unzählige Dinge müssen bedacht, unzählige Eventualitäten abgewogen werden. Grundsätzlich lässt sich der Vorgang der Baustellen-Gefährdungsbeurteilungen in sieben Schritte unterteilen.  

  1. Vorbereitung  der Baustellen-Gefährdungsbeurteilung
  2. Ermittlung der Gefährdungen auf der Baustelle
  3. Beurteilung der Gefährdungen auf der Baustelle
  4. Festlegung konkreter Maßnahmen  für die Baustelle
  5. Umsetzung der Maßnahmen  auf der Baustelle
  6. Überprüfung der Wirksamkeit  der Maßnahmen
  7. Fortschreibung  der Baustellen-Gefährdungsbeurteilung
  8. Dokumentation

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle vorbereitet?

Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten gilt es, sich einen baustellenbezogenen Überblick über die Gegebenheiten zu verschaffen. Unter anderem beeinflusst vor allem die Baustellengröße, wie umfangreich die Gefährdungsermittlung werden wird. Ist beispielsweise die Zusammenfassung der gesamten Baustelle in einer Analyse denk- und machbar? Oder dienen vielleicht doch eher die unterschiedlichen Gewerke als Richtschnur für eine Aufgliederung? Mögliche Kategorien sind beispielsweise Erdarbeiten, Installationsarbeiten, Dacharbeiten oder Maurer- und Montagearbeiten.  

Muster und Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle

Wer zum ersten Mal eine Gefährdungsbeurteilung durchführt,  kann ob der umfangreichen Arbeiten schon einmal eingeschüchtert werden. Ein guter Tipp ist, sich vorbereiteter Arbeitsblätter und Begleitunterlagen zu bedienen.

Diese werden zwar niemals alle Eventualitäten und Eigenheiten einer spezifischen Baustelle abdecken, allerdings als Handlungshilfen bei der Erstellung von Schutzmaßnahmen durchaus hilfreich sein.

Wie werden Gefährdungen auf der Baustelle ermittelt?

Während der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist es wichtig, nach spezifischen Gefährdungspotenzialen Ausschau zu halten, die bei Bauarbeiten auftreten können. Die Gefährdungslage ist nicht nur abhängig vom jeweiligen Gewerbe. Sie stellt sich auch baustellenbezogen stets anders dar. Keine Baustelle gleicht der anderen, die eingesetzten Arbeitsmittel unterscheiden sich. Folgende Fragen sollte man sich bei der Gefährdungsermittlung stellen:  

  • Handelt es sich um eine Hoch- oder Tiefbaustelle?  
  • Kommen schwere Maschinen zum Einsatz? 
  • Gibt es besonders gefährliche Arbeitsmittel
  • Wie sicher sind die Gerüste verankert
  • Besteht auf den Gerüsten eventuell Absturzgefahr
  • Welche Art von Staubentwicklung kann auftreten?
  • Welche Gefahrstoffe sind im Einsatz?  

Jede ermittelte Gefährdung ist zu dokumentieren. Die Bewertung bzw. Beurteilung erfolgt dann im nächsten Schritt.

Wie werden die Gefährdungen auf der Baustelle beurteilt?

Die festgestellten Gefährdungen müssen nun beurteilt werden. Das heißt: Es muss eine Einschätzung erfolgen, ob aus den Gefährdungen auch tatsächlich Gefahren erwachsen können. Welche Gefährdungen müssen unbedingt beseitigt werden, welche sind unter Umständen sogar hinnehmbar?  

Wer sich unsicher ist, ob tatsächlich eine Gefährdung vorliegt, kann sich an seine Berufsgenossenschaft wenden. Die Berufsgenossenschaft (BG) Bau bietet umfangreiches Informationsmaterial und Handlungshilfen hinsichtlich baustellenbezogener Gefahrenquellen. 

Wie werden die Maßnahmen der Baustellen-Gefährdungsbeurteilung festgelegt?

Um festgestellte Gefährdungen zu beseitigen, müssen Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet werden. Je konkreter die Schutzmaßnahmen formuliert werden, desto einfacher ist ihre Wirksamkeit im Baustellenalltag. Bei der Erstellung empfiehlt es sich, nach dem TOP-Prinzip vorzugehen. Damit ist sichergestellt, dass folgende Bereiche inkludiert sind:  

  • T-echnische Maßnahmen (z.B. Absturzsicherung)  
  • O-rganisatorische Maßnahmen (z.B. Anweisungen vom Betrieb)  
  • P-ersonenbezogene Maßnahmen (z.B. individuelle Schutzausrüstung)  

Wie werden die Maßnahmen der Baustellen-Gefährdungsbeurteilung umgesetzt?  

Um eine möglichst reibungslose Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu garantieren, ist es unbedingt notwendig, Prioritäten und Verantwortliche festzulegen. Typische Zuständigkeitsbereiche sind beispielsweise die Baustellenbeleuchtung, die Notfallmaßnahmen, die Abfallentsorgung oder die Brandschutzmaßnahmen. Drei einfache Fragen sind es, deren Beantwortung in diesem Zusammenhang ausgesprochen hilfreich ist:  

  • WER ist verantwortlich?  
  • WAS ist zu tun? 
  • WANN muss es getan werden?  

In weiterer Folge müssen die Bauarbeiter über die getroffenen Maßnahmen bzw. Einzuhaltenden Regeln in Kenntnis gesetzt werden. Die Mitarbeiter müssen die Baustellenordnung kennen und hinsichtlich etwaiger Gefährdungssituationen aufgeklärt werden. Über die aufgestellten Handlungshilfen werden sie im Rahmen einer Unterweisunginformiert. Welche Tätigkeiten sind zu unterlassen, um Unfälle zu vermeiden? Welche Gefahrstoffe sind auf der Baustelle im Einsatz? Welchen potenziellen Gesundheitsbelastungen sind sie ausgesetzt?  

Die Unterweisung dient außerdem dazu, das Vertrauen der Mitarbeiter in den Betrieb zu stärken. Ihnen wird versichert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) einhält und das Unternehmen die baustellenspezifischen Gesundheitsbelastungen für die Arbeiter so weit wie möglich minimiert. Die Gefährdungsbeurteilung und die dazugehörige Unterweisung als vertrauensbildende Maßnahmen.  

Wie werden die Maßnahmen der Baustellen-Gefährdungsbeurteilung überprüft?

Sind die Maßnahmen implementiert, müssen sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Die Bilanz setzt sich dabei aus den Ergebnissen dreier unterschiedlicher Kontrollen zusammen:  

  • Durchführungskontrolle: Wurden alle Aufträge (Wer? Wann? Was?) entsprechend den Vorgaben durchgeführt?  
  • Wirksamkeitskontrolle: Wurden die Gefährdungen tatsächlich beseitigt? Sind durch die Maßnahmen eventuell neue Gefährdungen entstanden?  
  • Erhaltungskontrolle: Bleibt die Gefährdungslage stabil oder müssen weitere Schritte gesetzt werden?  

Bei der Überprüfung hilfreich sind genau festgelegte Termine und regelmäßige Abstände. Manche Gefährdungen machen es notwendig, die Lage über einen längeren Zeitraum hinweg im Auge zu behalten.   

Wie erfolgt die Fortschreibung der Baustellen-Gefährdungsbeurteilung? 

Die Situation auf Baustellen ist dynamisch, die baustellenspezifische Gefährdungslage kann sich jederzeit ändern. Entsprechend ist die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben. Befindet sich beispielsweise neues Gerät im Einsatz? Werden in den nächsten Tagen/Wochen Stoffe verarbeitet, die zuvor noch nicht auf der Baustelle zu finden waren? Oder sind im Zuge der Bauarbeiten einfach neue Gefährdungsquellen ersichtlich geworden, die auf den ersten Blick nicht augenscheinlich waren? Müssen Handlungshilfen eventuell angepasst werden? 

Während der Fortschreibung muss nicht mehr die komplette Gefährdungsbeurteilung neu durchgespielt werden. Die erarbeiteten Grundlagen werden ja von einem auf den anderen Tag nicht weniger treffsicher. Auch dann nicht, wenn sich da und dort neue Situationen und Ausgangslagen ergeben. Die Aufmerksamkeit muss sich lediglich auf etwaige Veränderungen konzentrieren.  

Wie wird die Baustellen-Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?

Das Arbeitsschutzgesetz besagt Folgendes: Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer beschäftigt, muss nicht nur eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, sondern diese aus Gründen der Nachvollziehbarkeit auch ordentlich dokumentieren. In den Unterlagen müssen folgenden Punkte klar ersichtlich sein:  

  • Durchführung und Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung  
  • Durchgeführte Maßnahmen  
  • Ergebnis der Maßnahmen-Überprüfung  

Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation der baustellenspezifischen Gefährdungsbeurteilung und der daraus entstehenden Baustellenverordnung, ist eine Dokumentation für die betriebsinterne Nachvollziehbarkeit ebenfalls mehr als ratsam. Außerdem dient sie als Beweis für die Erfüllung der Vorgaben seitens des Gesetzgebers und schafft Rechtssicherheit, falls ein Unfall passiert.   

Welche Angaben muss die Dokumentation der Baustellen-Gefährdungsbeurteilung enthalten?

Eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss folgende Punkte enthalten:  

  • Zeitpunkt der Beurteilung  
  • Teilnehmende Personen  
  • Ergebnisse der Beurteilung
  • Ausmaß der Gefährdungen
  • Festgelegte Maßnahmen
  • Ergebnisse der Überprüfung  

Wer führt die Gefährdungsbeurteilung einer Baustelle durch?  

Für die Gefährdungsbeurteilung der Baustelle ist der sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz: SiGeKo. Dieser Mitarbeiter sorgt für die Baustellenordnung, erlässt also baustellenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen. Ernannt wird er in der Regel vom Bauherren. Ein SiGeKo sollte folgende Grundvoraussetzungen erfüllen bzw. folgenden Wissenstand mitbringen:  

  • Umfangeiche baufachliche Kenntnisse  
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung   
  • Kenntnisse zum Arbeitsschutz  
  • Fähigkeit zur Koordination  

Während sich die ersten beiden Punkte durch den Arbeitsalltag (nach einer gewissen Zeit) von selbst ergeben, werden die Kenntnisse zu den letzten beiden Punkten in speziellen SiGeKo-Lehrgängen vermittelt. Diese mehrtägigen Seminare stehen bei diversen Instituten auf dem Lehrplan.