Muss ich meine Rechnungen, die ich meinen Kunden schicke, eigentlich unterschreiben?
Die Frage ist berechtigt. Schließlich gibt es eine ganze Reihe von Pflichtangaben auf Rechnungen und ständig gibt es neue Urteile dazu. Zur Unterschrift gilt allerdings:
Sie brauchen Ihre Rechnungen nicht zu unterschreiben.
Die Unterschrift ist überflüssig. Aus steuerlicher Sicht ist es deshalb egal, ob Sie Ihre Rechnungen unterschreiben oder nicht – es gibt allerdings einen wichtigen außersteuerlichen Grund, warum Sie Ihre Unterschrift keinesfalls unter Ihre Rechnungen setzen sollten. Schauen Sie sich bitte den folgenden Fall an, und Sie werden verstehen, warum:
Wie ein Handwerker wegen einer Unterschrift auf seiner Rechnung 3.000 € verlor
Ein frisch gebackener Handwerkermeister stellte seine Leistung einem anderen Unternehmer in Rechnung. Der Betrag: immerhin 3.000 €. Der Handwerker achtete darauf, dass seine Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Nach Überprüfung setzte er zufrieden seine Unterschrift unter die Rechnung.
Der Empfänger war allerdings mit allen Wassern gewaschen. Er nahm seinen Stempel zur Hand und stempelte kurzerhand folgenden Satz über die Unterschrift des ahnungslosen Handwerkers: „Betrag in bar dankend erhalten!“
Der Handwerker versuchte durch Mahnungen, Gespräche und schließlich eine Klage, an sein Geld zu kommen – doch es half nichts. Der dreiste Empfänger blieb bei seiner Behauptung, das Geld bar gezahlt zu haben. Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage und der Unternehmer konnte eine unterschriebene Quittung vorweisen. Der Handwerker ging leer aus.
Klarer Rat für Sie:
Keine Unterschrift auf Ihren Rechnungen! Auch wenn es – glücklicherweise – eher selten ist, dass Sie es mit so unangenehmen Zeitgenossen zu tun haben. Ohne Unterschrift sind Sie auf der sicheren Seite.