Der Mahnbescheid-Trick für Schuldner, die zahlen könnten, aber einfach keine Lust dazu haben
Statt dem Schuldner eine weitere Mahnung zu senden, besorgen Sie sich im Schreibwarenhandel einen "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" (ca. 2 Euro) Das ist ein amtliches Formular, mit dem Sie Ihre Forderung "offiziell" - mit Hilfe des Mahngerichts - eintreiben können. Machen Sie sich gleich Kopien davon, damit Sie auch für spätere Fälle einen Vorrat haben. Füllen Sie dann den Antrag genau so aus, als wollten Sie ihn tatsächlich bei Gericht einreichen.
Dann schicken Sie dem Kunden eine Kopie davon mit einem kurzen Hinweis (reicht handschriftlich auf einem gelben Klebezettel):
Sehr geehrter Kunde,
2 Mal habe ich die offene Forderung bereits angemahnt. Jetzt bin ich es leid. Falls das Geld nicht binnen 4 Tagen auf meinem Konto gutgeschrieben ist, geht die Sache an das zuständige Gericht.
Freundliche Grüße
Max Mustermann
In vielen Fällen wird der säumige Kunde dann zahlen, weil er erkennt, dass Sie es ernst meinen. Wenn nicht, sollten Sie erwägen, den ausgefüllten Originalantrag tatsächlich loszuschicken. Das lohnt sich für Sie, wenn der Kunde Ihre Forderung nicht bestreitet. Dann wird er gegen den Mahnbescheid voraussichtlich auch keinen Widerspruch einlegen, um keinen Prozess zu riskieren.