"Wie du mir, so ich dir“, das ist auch ein guter Aufhänger für Mahnbriefe. Vor allem wenn der Auftrag wirklich eilig war. Sie haben ihn blitzschnell erledigt, den Schaden behoben oder sogar eine kleine Katastrophe verhindert.
Der Kunde dagegen lässt sich Zeit, die Rechnung zu begleichen. Dass das nicht ganz gerecht ist, dürfen Sie ruhig auf pfiffige Weise ansprechen. Meist genügt ein humorvoller Einstiegs-Satz, um ihm dieses Missverhältnis klar zu machen: Er musste nicht auf Ihre Leistung warten, Sie aber warten schon seit Wochen auf Ihr Geld. Die freche Mahnung eignet sich aber nur für <link glossar begriff _blank>Kunden mit viel Humor und der Bereitschaft, über sich selbst zu lachen.
Pfiffige Einstiegssätze für eine freche Mahnung
Wenn wir Sie so lange hätten warten lassen ...
Getränke-Service:
... hätten Sie Ihren Gästen wochenlang Leitungswasser servieren müssen.
Party-Service:
... hätten Sie Ihre Gäste auf die Schnelle nur mit Erdnussflips und Dosenbier verpflegen können.
Abschleppdienst:
... wären Sie zu Fuß mittlerweile zwar auch daheim angekommen, aber Ihr Auto läge immer noch am Straßenrand.
Installateur:
... hätten Sie noch monatelang mit eiskaltem Wasser geduscht.
Glaser:
... hätte der Regen wohl längst Ihren Wohnzimmerteppich ruiniert.
Heizungsnotdienst:
... müssten Sie noch heute im Winterpullover in Ihrer Wohnung schlottern.
Autowerkstatt:
... wären Sie nur noch zu Fuß unterwegs.
Elektriker:
... müssten Sie immer noch am Holzherd kochen und bei Kerzenlicht lesen.
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Musterbrief: Freche Mahnung eines Schlüsseldienstes
Lieber Herr Gräfe,
wenn wir Sie so lange hätten warten lassen, dann hätten Sie womöglich noch monatelang vor Ihrer Tür kampiert. ;-) Aber wir waren sofort zur Stelle und haben Ihnen geholfen.
Jetzt hoffen wir, dass auch Sie uns nicht länger warten lassen, sondern schnell unsere Rechnung Nr. ...
vom ... zahlen (siehe Kopie). Noch einmal zur Erinnerung: Es geht um den Betrag von 120,30 Euro.
Unsere Bankverbindung lautet: ...
Herzlichen Dank für das baldige Ende unserer Wartezeit
und viele Grüße in die Talstraße
Reiner Barth
Schlüsseldienst
Laut Rechtsprechung setzt auch eine freche Mahnung den <link glossar begriff _blank>Kunden in Verzug
Übrigens hat Ihre freche Mahnung – bei aller Originalität - auch rechtliche Folgen: Ist der Kunde noch nicht in Verzug, bringt ihm spätestens die erste Mahnung diesen Status. Danach dürfen Sie Verzugszinsen von ihm verlangen oder ihm etwa die Gebühren für einen eventuell nötigen Mahnbescheid auferlegen. Einzige Voraussetzung: Aus der Mahnung muss deutlich hervorgehen, dass Sie die Zahlung des noch offenen Betrags erwarten (BGH 10. März 1998, AZ: X ZR 70/96).