Wenn ein bislang zuverlässiger Kunde eine Rechnung nicht begleicht, kann das verschiedene Ursachen haben: Ihre Rechnung ist nicht angekommen, wurde verlegt, vergessen ... Natürlich müssen Sie reagieren. Aber nicht so, dass der Kunde so sauer auf Sie ist, dass er nichts mehr mit Ihnen zu tun haben möchte. Verwenden Sie einfach unsere Mahnschreiben-Vorlagen. Mit etwas Humor bringen Sie Ihren säumigen Kunden erst zum Lachen, dann zum Zahlen.
Mahnschreiben-Vorlage: Ein Rätsel aufgeben
Betreff: Rechnung vom ...
Guten Morgen, Herr Mustermann!
Das ist eine kurze Nachricht in Geheimschrift.
Können Sie sie entschlüsseln?
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Bitte schicken Sie uns Ihre Antwort unverzüglich.
Danke! Ihr
Martin Schmitt Installateur
PS: Auflösung: Einfach rückwärts lesen!
Achten Sie darauf, in der Betreffzeile zu klären, auf welche Rechnung sich das Schreiben bezieht. Sonst geben Sie Ihrem Kunden vielleicht ein unlösbares Rätsel auf.
In diesem Brief fällt nicht einmal das Wort "Mahnung" oder "Zahlungserinnerung". Im Gegenteil: Das Schreiben ist humorvoll aufgemacht und lädt den Empfänger zu einem kleinen Spiel ein.
Mit einem solchen Mahnschreiben, das aus dem Rahmen fällt, ernten Sie Sympathie. Und damit erreichen Sie mehr als mit bösen Worten.
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Die nächste Mahnschreiben-Vorlage ist schon etwas deutlicher formuliert:
Mahnschreiben-Vorlage: Freundliche Empfehlung
Unsere Rechnung vom ...Bitte jetzt ganz ruhig bleiben!
Sehr geehrter Herr Mustermann,
dies ist nur eine Mahnung. Sie tut Ihnen nicht weh - nur uns. Möchten Sie das wirklich?
Freundliche Empfehlung: Nehmen Sie jetzt einfach einen Kuli in die Hand, füllen Sie das beiliegende Überweisungsformular aus, und geben Sie es bei Ihrer <link glossar begriff _blank>Bank ab - und damit wäre der ganze Fall auch schon erledigt.
Beste Grüße
Peter Müller PC-Spezialist
PS: Übrigens führen wir ab nächsten Monat neue Datenbank-Schulungen durch. Wäre das etwas für Sie? Darf ich Ihnen einen Platz reservieren?
Dieses Mahnschreiben ist deutlich formuliert, aber das PS baut eine Brücke für die weitere Geschäftsbeziehung. Es ist ja nicht nötig, den Kunden so scharf anzugehen, dass er weitere Geschäfte mit Ihnen unterlässt.
Machen Sie neue Leistungen aber unbedingt davon abhängig, ob der Kunde die offene Forderung beglichen hat. Wenn nicht, weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie es sich nicht leisten können, weiter in Vorleistung zu gehen.