Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen
Schreiben Sie schon in jede Rechnung einen exakten Zahlungstermin, zum Beispiel "zahlbar bis zum 11. Dezember ..." - dann ist der Schuldner ab 12. Dezember ... in Verzug, und Sie dürfen ab diesem Tag Verzugszinsen von ihm verlangen. Diese betragen nach § 288 BGB gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkte und gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von derzeit 3,19 % p.a. Ganz leicht errechnen Sie den in Ihrem Fall richtigen Betrag unter www.basiszinssatz.de.
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Für die Höhe der Mahngebühren gibt es keine exakte Regelung. Sie sind angemessen, soweit Ihnen Kosten entstanden sind. Zu den Kosten zählen beispielsweise das Porto, aber auch eine Pauschale für Ihre Arbeitszeit. Üblich ist es, etwa 5 Euro Gebühr pro Mahnung zu verlangen. Haben Sie AGB, nehmen Sie am besten eine Klausel darin auf, in der Sie die Höhe der Mahngebühren festlegen.
Mustertext: Mahngebühren und Verzugszinsen nachfordern
Ihre Zahlung zur Rechnung ... vom ... wurde gestern unserem Konto gutgeschrieben, vielen Dank. Es fehlen allerdings:Gebühren für dreimaliges Mahnen 15,00 Euro
Verzugszinsen 80,41 Euro
Gesamtbetrag 95,41 Euro
Diesen Betrag möchten wir Ihnen nicht erlassen - schon deshalb nicht, weil wir Ihnen sonst einen unfairen Vorteil gegenüber unseren anderen Kunden einräumen würden, die pünktlich zahlen.
Bitte überweisen Sie uns 95,41 Euro sofort und ohne Abzüge auf Konto ..., BLZ ..., bei der xy-<link glossar begriff _blank>Bank. Die letzte Mahnung lege ich Ihnen in Kopie bei, damit Sie die Berechtigung unserer Forderung noch einmal nachvollziehen können.
Freundliche Grüße