Im sozialen Umfeld als zahlungsfaul zu gelten, wird so manch einem Nichtzahler peinlich sein. Wenn Sie und Ihr Schuldner gemeinsame Bekannte haben können Sie diese bitten, den Nichtzahler auf die offene Rechnung anzusprechen. Diese Peinlichkeit könnte ihn dann endlich zur Zahlung bewegen.
Aber: Machen Sie den Nichtzahler nicht bei gemeinsamen Bekannten schlecht. Das wäre "üble Nachrede". Bleiben Sie streng bei der Wahrheit und den Fakten. Behalten Sie alles für sich, was der Nichtzahler Ihnen etwa über seine finanzielle Situation erzählt hat - auch wenn Sie es nicht für wahr halten.
Nichtzahler erschrecken: Den Gerichtsvollzieher als Boten einsetzen
Schreiben Sie eine Mahnung, und lassen Sie die von einem Gerichtsvollzieher an den Nichtzahler übergeben. Ein Gerichtsvollzieher stellt nämlich nicht nur gerichtliche Dokumente zu, sondern auch außergerichtliche. Das Erscheinen des Gerichtsvollziehers wird den Schuldner in der Regel erschrecken, weil er das nicht weiß. Wahrscheinlich wird es dem Nichtzahler auch unangenehm sein, wenn seine Nachbarn den Gerichtsvollzieher sehen.
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Der weitere Vorteil der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist, dass Sie damit einen Zustellungsnachweis bekommen. Der Nichtzahler kann dann nicht mehr mit Erfolg behaupten, er habe Ihre Rechnung/Mahnung nie erhalten.
Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kostet Sie eine Gebühr von 7,50 € zzgl. Auslagen (z.B. Kopierkosten, Fahrtkosten). Beantragen Sie die Zustellung bei dem Amtsgericht, das für den Wohnsitz/Geschäftssitz des Schuldners zuständig ist (www.zustaendigesgericht.de).
Mahnbescheidsantrag in Kopie an den Nichtzahler schicken
Anstatt einer Mahnung können Sie dem Nichtzahler auch die Kopie Ihres Mahnbescheid-Antrags schicken, den Sie bereits ausgefüllt haben. Verstärken können Sie den Effekt noch, indem Sie diesen Brief durch einen Gerichtsvollzieher übergeben lassen. Dazu legen Sie ein kurzes Begleitschreiben:
"Diesen Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen Sie werde ich am ... an das Mahngericht schicken, wenn Ihre Zahlung bis dann nicht eingegangen sein sollte."
Weil Sie sich schon die Arbeit gemacht haben, den Mahnbescheidsantrag auszufüllen, werden Sie auch nicht mehr zögern, ihn bei Gericht einzureichen - das wird jedenfalls der Nichtzahler denken. Daher könnte er schnell noch zahlen, bevor es wirklich "ernst" wird.