Haben Sie und Ihr Schuldner gemeinsame Bekannte (z.B.im Sportverein)? Bitten Sie diese, Ihren Schuldner auf die offene Rechnung anzusprechen. Im sozialen Umfeld als zahlungsfaul zu erscheinen, wird vielen Schuldnern so peinlich sein, dass sie dann endlich zahlen.
Achtung: Begehen Sie keine „üble Nachrede“, indem Sie Ihren Schuldner bei gemeinsamen Bekannten schlechtmachen. Bleiben Sie streng bei der Wahrheit und den Fakten. Was der Schuldner Ihnen etwa über seine finanzielle Situation erzählt hat, behalten Sie für sich – egal ob Sie es für wahr halten oder nicht.
Den Schuldner erschrecken: Nutzen sie den Gerichtsvollzieher als Bote
Schreiben Sie eine Mahnung, und lassen Sie die Ihrem Schuldner von einem Gerichtsvollzieher übergeben. Ein Gerichtsvollzieher stellt nämlich nicht nur gerichtliche Dokumente zu, sondern auch außergerichtliche. Ihren Schuldner wird das Erscheinen des Gerichtsvollziehers in der Regel erschrecken, weil er das nicht weiß. Je nach Wohnumfeld wird es dem Schuldner auch unangenehm sein, wenn seine Nachbarn den Gerichtsvollzieher sehen.
Der weitere Vorteil der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist, dass Sie damit einen Zustellungsnachweis bekommen. Ihr Schuldner kann dann nicht mehr mit Erfolg behaupten, er habe Ihre Rechnung/Mahnung nie erhalten.
Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kostet Sie eine Gebühr von 7,50 € zzgl. Auslagen (z.B. Kopierkosten, Fahrtkosten). Sie beantragen die Zustellung bei der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in dem Amtsgericht, das für den Wohnsitz/Geschäftssitz Ihres Schuldners zuständig ist (siehe www.zustaendigesgericht.de).
Schicken Sie dem Schuldner einen Mahnbescheidsantrag in Kopie
Anstatt einer Mahnung können Sie Ihrem Schuldner auch die Kopie Ihres Antrags auf einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, den Sie bereits ausgefüllt haben. Die Wirkung verstärken Sie noch, indem Sie diesen Brief durch einen Gerichtsvollzieher übergeben lassen.
Legen Sie ein kurzes Begleitschreiben dazu:
Den in Kopie beigefügten Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen Sie werde ich am … an das Mahngericht schicken, wenn bis dahin Ihre Zahlung nicht eingegangen sein sollte.
Weil Sie sich schon die Arbeit gemacht haben, den Mahnbescheidsantrag auszufüllen, werden Sie auch nicht mehr zögern, ihn bei Gericht einzureichen – das werden jedenfalls viele Schuldner denken und daher schnell noch zahlen, bevor es wirklich „ernst“ wird.