Ein Vollstreckungstitel ist die gerichtliche Erlaubnis, Ihre Forderungen durch den Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen oder die Pfändung bei Ihrem Schuldner zu veranlassen. Mit dem Vollstreckungstitel in Händen können Sie Ihre Forderungen nun, wenn Sie wollen, sofort durch Zwangsvollstreckung eintreiben lassen. Die Kosten für die Zwangsvollstreckung trägt - sofern bei ihm etwas zu holen ist - Ihr Schuldner. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Sachpfändung: Forderungen durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen
Um das bewegliche Vermögen (z. B. Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Schmuck, Aktien, Wertpapiere oder Bargeld) zu pfänden, müssen Sie schriftlich den Gerichtsvollzieher beauftragen. Dazu wenden Sie sich an die Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Ihr Schuldner seinen Wohn- bzw. Firmensitz hat. Den Antrag können Sie formlos stellen.
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Forderungen eintreiben durch Pfändung von Arbeitslohn oder Bankkonten
Wenn Sie Arbeitslohn, Bankkonten oder Forderungen Ihres Schuldners an Dritte pfänden lassen wollen, brauchen Sie einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts beim Amtsgericht. Auch hier können Sie den Antrag formlos stellen. Allerdings müssen Sie dazu wissen, was genau Sie pfänden wollen (Lohn beim Arbeitgeber, Guthaben auf einem bestimmten Bankkonto etc.). Sie bekommen also keine "Generalvollmacht", sondern nur einen Beschluss für eine ganz konkrete, genau bezeichnete Forderung.
Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen
Auf das Grund- und Wohnungseigentum Ihres Schuldners können Sie sich bei einer Forderung von mehr als 750 Euro eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen. Damit sichern Sie sich Ihr Recht, dass Ihre Forderungen bei einer zukünftigen Zwangsvollstreckung berücksichtigt werden. Die Eintragung erfolgt beim Grundbuchamt. Um bei einer höheren Forderung eine Zwangsversteigerung einzuleiten, ist ein zusätzlicher Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich.
Über die Vermögensverhältnisse des Schuldners informieren
Damit Ihre Pfändung nicht ins Leere läuft, sollten Sie sich vorher möglichst genau über die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners informieren. Dann können Sie da ansetzen, wo wirklich noch etwas zu holen ist. Finden Sie heraus, wo Ihr Schuldner arbeitet, bei welcher Bank er sein Konto hat oder von wem er in nächster Zeit Zahlungen erwartet. Ob Sie diese Informationen selbst einholen oder einen Detektiv beauftragen, ist eine Zeit- und Kostenfrage. Die Internet-Adresse www.supercheck.de ist dafür eine kostengünstige Alternative.