Wenn ein Kunde seine Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt, läuft vor den Augen vieler Unternehmer ein Horrorszenario ab: Endlose Auseinandersetzungen vor Gericht, jede Menge Papierkram und alles verbunden mit hohen Kosten. Dabei führt in vielen Fällen bereits ein Mahnbescheid zum Ziel. Den erhalten Sie mit wenig Aufwand (im Internet unter www.online-mahnantrag.de) und die Kosten sind überschaubar.
Wann ist der Mahnbescheid sinnvoll?
Einen Mahnbescheid sollten Sie beantragen, wenn Ihr Kunde keine begründeten Einwendungen gegen Ihre Forderung (z. B. Gewährleistungsrechte) geltend machen kann.
Wählen Sie diesen Weg, selbst wenn der Kunde momentan zahlungsunfähig ist. Denn der Mahnbescheid hemmt die Verjährung, und aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid können Sie 30 Jahre lang gegen Ihren Schuldner vorgehen.
Transparente Kosten
Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid und ggf. Vollstreckungsbescheid; die Vollstreckung selbst kostet extra) richten sich nach der Höhe der Hauptforderung. Das ist der Streitwert, also Ihr Rechnungsbetrag ohne Verzugszinsen und Mahngebühren.
Die Gerichtsgebühr wird in jedem Fall fällig - unabhängig davon, ob der Mahnbescheid zugestellt werden konnte und ob Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen oder nicht. Sie bekommen die Kosten aber vom Gegner erstattet, wenn Sie sie in Ihren Antrag mit aufnehmen, der Gegner sich beugen muss - und dann überhaupt zahlen kann.
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Rechnen Sie z. B. mit diesen Kosten:
- 23 Euro bei einem Streitwert bis zu 900 Euro (Mindestgebühr)
- 32,50 Euro bei einem Streitwert von 1.500 Euro
- 60,50 Euro bei einem Streitwert von 5.000 Euro
- 98 Euro bei einem Streitwert von 10.000 Euro
- 170 Euro bei einem Streitwert von 30.000 Euro
Tipp: Eine Tabelle mit den vollständigen Kosten finden Sie hier: www.online-mahnantrag.de > Hilfe > Gerichtskostentabelle
Vergleich: Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben?
Nicht nur die überschaubaren Kosten sprechen dafür, einen Mahnbescheid zu beantragen statt gleich zu klagen. Vergleichen Sie selbst:
Forderung
- Mahnverfahren: im amtlichen Formular eintragen
- Klage: im Klageantrag darstellen, begründen, Beweise vorlegen, eventuell Zeugen benennen
Rechtsanwalt
- Mahnverfahren: nicht nötig
- Klage: fast immer nötig
Zeitaufwand
- Mahnverfahren: gering - 2 Formulare (für Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) ausfüllen
- Klage: hoch - Gespräche mit dem Rechtsanwalt führen, oft Teilnahme an mindestens einer mündlichen Verhandlung
Dauer
- Mahnverfahren: rund 4 Wochen
- Klage: mehrere Monate/Jahre
Kosten
- Mahnverfahren: 1/6 der Gerichtsgebühr je nach Streitwert
- Klage: volle Gerichtsgebühr sowie Anwaltshonorar je nach Streitwert
Fazit: Mit dem Mahnverfahren sparen Sie Kosten, es ist schneller und weniger aufwändig.