Davor haben jetzt viele Unternehmer Angst: Dass ihre Rechnungen noch länger liegen bleiben, weil ihre Kunden alles tun um ihr Geld zusammenzuhalten. Behalten Sie deshalb unbedingt die Zahlungstermine Ihrer Rechnungen im Blick und reagieren Sie, sobald der Fälligkeitstermin überschritten ist. Am besten mit einem persönlichen Kontakt, indem Sie den Schuldner anrufen.
Lässt sich der Schuldner verleugnen, und will er offensichtlich nicht mit Ihnen sprechen, wissen Sie wenigstens, woran Sie sind. Wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind, bleiben Ihnen immer noch rechtliche Schritte (Anwalt, Mahnbescheid). Bekommen Sie ihn ans Telefon, versuchen Sie es mit dieser Strategie:
Schuldner anrufen: Kein Smalltalk vorab!
Kommen Sie gleich zur Sache, wenn Sie einen Schuldner anrufen: „Guten Tag, Frau Sichler, hier ist Malermeister Winter. Sie haben es noch nicht geschafft, mir die 850 € zu überweisen?“ - „Nein, noch nicht.“ - „Kein Problem. Damit wir die Sache aus der Welt schaffen, nehme ich Ihnen das gern ab und lasse den Betrag von meiner <link glossar begriff _blank>Bank abbuchen. Wie lautet denn Ihre Kontonummer?“
Das ist der Vorteil, wenn Sie den Schuldner anrufen. Denn jetzt muss er sofort Farbe bekennen:
- Entweder er ist überrumpelt und erteilt Ihnen die Einzugsermächtigung. Dann veranlassen Sie die Abbuchung bei Ihrer <link glossar begriff _blank>Bank, Sie brauchen seine Unterschrift dafür nicht! (Zwar kann der Kunde die Abbuchung noch mindestens 6 Wochen lang rückgängig machen, aber wenn Sie im Recht sind, wird er das kaum tun.)
- Oder er nennt jetzt den handfesten Grund, warum er nicht zahlt: Will er den Preis mindern? Wenn Sie dafür irgendeinen seiner Gründe anerkennen müssen, sollten Sie ihm entgegenkommen. Treffen Sie am Telefon eine klare Vereinbarung, die Sie an die sofortige Zahlung knüpfen. Ansonsten lehnen Sie ab, leiten entweder rechtliche Schritte ein oder lassen die Forderung fallen (etwa weil der Kunde Recht hat).
- Ist er in Geldschwierigkeiten? Bieten Sie Ratenzahlung an. Die 1. Rate soll er sofort zahlen, damit Sie erkennen, ob er Sie nicht nur hinhalten will. Kommen Sie nicht zu einer Einigung, bleibt ihnen wieder der Rechtsweg.
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Erst den Schuldner anrufen, dann alles schriftlich bestätigen
Wenn Sie sich mit dem Schuldner geeinigt haben, bestätigen Sie ihm das sofort schriftlich. Wichtig ist, dass Sie sich vorbehalten, Ihre ursprüngliche Forderung wieder geltend zu machen, falls sich der Sschuldner auch diesmal nicht an die Vereinbarung hält.Rechnung 123456 vom 26.9.200...
Unser Telefongespräch vom 28.10.200...
Sehr geehrte Frau Sichler,
schön, dass wir uns geeinigt haben:
Alternative A) Bitte überweisen Sie den geminderten Betrag von 700 € bis zum 4.11.200... auf Konto (Bankverbindung nennen).
Alternative B) Ich erwarte Ihre 1. Rate über 250 € dann bis zum 4.11.200... Weitere 200 € überweisen Sie bitte jeweils zum 1.12.200..., 1.1. und 1.2.200... auf mein Konto (Bankverbindung nennen). Kommen Sie mit einer Rate mehr als 3 Tage in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
Fairerweise will ich Ihnen mitteilen: Sollten Sie sich nicht an diese Vereinbarung halten, muss ich den vollen Rechnungsbetrag sofort und inklusive Mahngebühren sowie Verzugszinsen auf rechtlichem Wege einfordern.
Ich hoffe aber sehr, wir bekommen die Sache jetzt auch ohne teure Rechtsanwälte geregelt!
Freundliche Grüße
Rolf Winter
Malermeister