Sie haben Ihren Kunden angerufen, auf gesucht, ihn schriftlich gemahnt - und trotzdem ist er Ihnen die Zahlung schuldig geblieben? Dann können Sie überlegen, ob Sie
1. die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Sein Honorar und seine Auslagen müssen Sie allerdings vorschießen - und bleiben eventuell darauf sitzen, falls es doch noch zu einem Vergleich kommt oder der Kunde gar nicht zahlungsfähig ist.
2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Geldforderung zu Recht besteht und auch beweisbar ist, sollten Sie selbst ein - kostenpflichtiges - gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt.
Sie reichen den Antrag bei dem für Sie örtlich zuständigen zentralen Mahngericht ein (Adressen unter www.zustaendiges-gericht.de - oder fragen Sie bei Ihrem Amtsgericht nach). Sie müssen ein amtliches Antragsformular verwenden, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten. Sie können das Formular auch über www.online-mahnantrag.de ausfüllen, selbst ausdrucken und dann an das Mahngericht schicken.
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3. Bleibt noch als 3. Möglichkeit, dass Sie die Sache fallen lassen, weil Ihnen der Gang zum Anwalt oder das Mahnverfahren zu aufwändig und teuer ist.
Verzichten Sie nicht auf ein Abschluss-Schreiben
Damit Sie dann Ihren Image-Schaden in Grenzen halten und keine "Folgetaten" heraufbeschwören, sollten Sie Ihrem Schuldner zumindest mit einem Abschluss-Schreiben klarmachen, dass seine Haltung Konsequenzen für ihn hat.Musterformulierung für Ihr Abschluss-Schreiben:
Sehr geehrte/r ...,
trotz nachdrücklicher Mahnungen haben Sie meine Forderung über ... € nicht beglichen. An dieser Stelle teile ich Ihnen mit, dass die Sache es mir zunächst nicht wert ist, sie weiter zu verfolgen.
Das behalte ich mir aber ausdrücklich vor, falls ich doch noch zu einer anderen Ansicht gelange.
Ich erteile Ihnen Hausverbot in meinem Betrieb.
An meine Unternehmer-Kollegen, mit denen Sie eventuell zu tun bekommen, werde ich auf deren Nachfrage hin Ihren Namen als den eines Nichtzahlers weitergeben.
Freundliche Grüße
Max Mustermann
Ein solches Abschluss-Schreiben ist eine allerletzte Möglichkeit, Ihren Schuldner doch noch zum Zahlen zu bewegen - dann nämlich, wenn er die genannten Folgen abwenden und seine "Ehre" noch retten will. Für Sie hat es zumindest den Vorteil, dass Sie den Fall auch innerlich abschließen und dabei Ihrer Wut noch einmal Ausdruck verleihen können.