Ist der Zahlungstermin fruchtlos verstrichen, warten Sie nur etwa eine Woche ab, bevor Sie aktiv werden.
Rechtlich gesehen befindet sich Ihr Kunde zu diesem Zeitpunkt nur dann im Zahlungsverzug, wenn Sie in Ihrer Rechnung einen konkreten Zahlungstermin bestimmt hatten. Anderenfalls müssen Sie, um später rechtliche Schritte unternehmen zu können, entweder zunächst eine Mahnung schreiben oder 30 Tage nach dem Rechnungseingang beim Kunden verstreichen lassen (Bei Privatkunden gilt das nur, wenn Sie in Ihrer Rechnung darauf hingewiesen haben).
Schicken Sie Ihrem Kunden zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung, bevor Sie Ihre erste Mahnung schreiben. Auf diese Weise machen Sie deutlich, dass Ihnen eine pünktliche Zahlung wichtig ist, aber gefährden die Beziehung zu Ihrem Kunden nicht. Beziehen Sie sich in Ihrer Zahlungserinnerung auf Ihre Rechnung vom ..., und bitten Sie ohne Behördendeutsch und Floskeln um Begleichung.
Muster für eine Zahlungserinnerung:
Zahlungserinnerung 3.7.200... zu Rechnung 123456 vom 9.6.200...
Sehr geehrte Frau Sichler,
ich hoffe sehr, Sie sind mit dem Neuanstrich Ihrer Wohnung zufrieden. Ich bin es auch, wenn Sie mir jetzt bitte wie vereinbart den Betrag von 850 € auf mein Konto (Bankverbindung ergänzen) überweisen. Ist das bereits geschehen, danke ich Ihnen herzlich!
Freundliche Grüße
Rolf Winter
Malermeister
Keine Reaktion? Haken Sie nach, indem Sie eine kreative, aber deutliche Mahnung schreiben
Reagiert Ihr Kunde innerhalb der nächsten 2 Wochen auf Ihre Zahlungserinnerung nicht, sollten Sie ihm eine Mahnung schreiben. Um ihn aufzurütteln, hat es sich bewährt, sich dabei nicht einfach an "Schema F" zu halten, sondern kreativ zu werden: Fällt ihm Ihre Mahnung auf, rückt Ihr Anliegen viel besser in sein Bewusstsein. Wenn er überhaupt zahlungswillig ist, wird er es daraufhin in den allermeisten Fällen auch tun.
Muster für eine kreative 1. Mahnung:
Mahnung und Friedensangebot 14.7.200... zu Rechnung 123456 vom 9.6.200...
und Zahlungserinnerung vom 3.7.200...
Einen schönen guten Tag, Frau Sichler,
und ein solcher soll es für uns beide auch bleiben: Wenn Sie bitte noch heute die ausstehende Zahlung von 850 € erledigen, ziehen keine dunklen Ärgerwolken am Horizont auf (einen ausgefüllten Überweisungsträger habe ich beigelegt).
Sie müssen sich nicht über Mahngebühren und Verzugszinsen aufregen, und ich freue mich, mit dem Geld von Ihnen meine eigenen Rechnungen begleichen zu können.
Damit wäre uns doch beiden gedient, oder?
Es grüßt Sie freundlich
Rolf Winter
Malermeister
PS: Und nichts für ungut: Da ich Sie sehr gern als treue Kundin behalten möchte, bedanke ich mich für Ihren Auftrag mit 5 % Rabatt auf unsere nächsten Arbeiten für Sie ? das ist notiert, versprochen!
Das PS in dieser Mahnung erfüllt eine wichtige Funktion: Es baut eine goldene Brücke für Folgegeschäfte. Schließlich wollen Sie den Kunden - zumindest in dieser Mahnstufe noch - nicht so verärgern, dass er zur Konkurrenz abwandert.
Doch Vorsicht: Verwenden Sie ein und dasselbe kreative Mahnschreiben gegenüber einem Kunden nur ein einziges Mal - sonst wirkt es wie eine Masche.
Rufen Sie den glossar/begriff/adressliste.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=0125c8e14bKunden an, bevor Sie eine weitere Mahnung schreiben
Vergehen weitere 2 Wochen, ohne dass der Zahlungseingang erfolgt ist, werden auch weitere Mahnschreiben wenig bringen. Versuchen Sie es jetzt mit einem persönlichen Telefongespräch. Bekommen Sie Ihren säumigen Kunden ans Telefon, fragen Sie zunächst, warum er Ihre Rechnung nicht bezahlt. Versuchen Sie, sich gütlich zu einigen und bieten Sie beispielsweise Ratenzahlungen an. Denn auch wenn Sie im Recht sind, kann es teuer für Sie werden, dieses auch durchzusetzen.
Wenn sich der Schuldner hingegen am Telefon verleugnen lässt und offensichtlich nicht mit Ihnen sprechen will, wissen Sie nun wenigstens, woran Sie sind. Sie können jetzt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten - vorausgesetzt, Ihre Forderung besteht zu Recht und ist auch beweisbar.