Wie bringe ich die Erben dazu, eine fällige Rechnung zu bezahlen?

Frage: Kürzlich starb ein Kunde von uns, dem wir gerade die Rechnung über eine eingebaute Heizung geschickt hatten. Die Erben weigern sich nun, die fällige Rechnung zu zahlen, mit der Begründung, die Sache mit dem Nachlass sei noch nicht vollständig geklärt. Dürfen sie die Zahlung wirklich hinauszögern, bis die Nachlassfrage komplett geregelt und das Testament vollstreckt ist? Das kann doch nicht sein! Wie formuliere ich taktvoll, aber nachdrücklich, dass ich mein Geld jetzt will?
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Erben müssen die fällige Rechnung pünktlich bezahlen

Antwort: Die Erben haben kein Recht, die Zahlung hinauszuzögern. Die Rechnung ist fällig und als Rechtsnachfolger des Erblassers müssen die Erben für die Begleichung geradestehen (§ 1967 BGB).

Tipp: Warten Sie bis sechs Wochen nach dem Tod des Auftraggebers ab. So lange haben die Erben laut Gesetz nämlich Zeit, das Erbe auszuschlagen – und damit auch alle Zahlungsverpflichtungen, die damit einhergehen (§ 1944 BGB). Spätestens dann sollten Sie aber darauf bestehen, dass Ihre fällige Rechnung bezahlt wird. Schließlich kann wirklich keinem Auftragnehmer zugemutet werden, bei eventuellen Erbstreitigkeiten zu warten, bis die Nachlassfrage geklärt ist.

Musterbrief: Aufforderung an die Erben, die fällige Rechnung zu bezahlen

Schicken Sie den Erben nach Ablauf der 6 Wochen einen Brief, in dem Sie bitten, nun die fällige Rechnung zu bezahlen. Nutzen Sie dazu diesen Musterbrief:

Sehr geehrter Herr Jahnke,

es hat mir leid getan, auf diese Weise vom Tod Ihres Vaters zu erfahren. Ich habe ihn sehr geschätzt.

Dennoch bitte ich Sie, meine fällige Rechnung sofort zu begleichen.

Die Frage, wie der Nachlass aufgeteilt wird, ändert nichts an der Fälligkeit meiner Forderung, denn mit dem Erbfall sind alle Zahlungsverpflichtungen auf die Erben übergegangen (§ 1967 BGB). Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht warten kann, bis das Testament vollstreckt beziehungsweise der Nachlass aufgeteilt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Greipel

Heizungsbau GmbH