Sind Sie es leid, Ihren säumigen Kunden wieder und wieder zu bitten, ihre längst fällige Rechnung endlich zu bezahlen? Nicht einmal Ihre schriftliche Mahnung hat ihn zur Zahlung bewegt? Mehr Druck als mit einer einfachen Mahnung üben Sie aus, wenn Sie ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, können Sie damit einen Vollstreckungsbescheid erwirken, mit dem der Gerichtsvollzieher pfänden kann.
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Die Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren
Sie können ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:- Sie haben eine Geldforderung – keine Ansprüche auf eine Leistung oder Lieferung.
- Der Wohnsitz des Schuldners ist in Deutschland und Ihnen bekannt.
- Ihre Forderung ist fällig und hängt nicht von einer Bedingung ab, etwa dem Ablauf einer Stundung.
- Ihre Forderung ist nicht an eine Gegenleistung geknüpft, die noch nicht erfüllt ist, z. B. Zahlung erst bei Anschluss eines Geräts.
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Das Antragsverfahren für ein gerichtliches Mahnverfahren
Wenn Sie ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen wollen, brauchen Sie keinen Anwalt. Gehen Sie in folgenden Schritten vor:
1. Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen Sie mit einem amtlichen Formular. Das bekommmen Sie im Schreibwarenhandel. Alternativ können Sie den Antrag im Internet ausfüllen und mit Barcode auf Blanko-Papier ausdrucken.
2. Tragen Sie Ihre und die Kontaktdaten des Schuldners ein. Zudem listen Sie alle Forderungen inkl. Nebenkosten auf, etwa Verzugszinsen oder Mahnkosten.
3. Den Antrag reichen Sie beim zuständigen Gericht ein. Dafür fallen Gebühren an, z. B. 23 € bei einer Forderung von 300 €.
Am einfachsten können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, wenn Sie das Internet-Angebot der deutschen Mahngerichte nutzen. Darüber können Sie Anträge direkt online verschicken.
Die Adresse: www.online-mahnantrag.de