Damit Sie dennoch an Ihr Geld kommen - Mahnen Sie jetzt energisch, machen Sie Druck und geben Sie dem Kunden eine letzte Chance, seine Rechnung zu begleichen.
Warten Sie nicht zu lange, bis Sie eine 2. Mahnung verschicken
Wenn Sie dem Kunden in der 1. Mahnung eine neue Zahlungsfrist gesetzt haben, verschicken Sie fünf Tage, nachdem dieser Termin verstrichen ist, die 2. Mahnung.
Ihre 2. Mahnung muss zeigen, dass es Ihnen ernst ist
Die meisten Kunden zahlen spätestens nach der 1. Mahnung - schließlich sind sie von Ihnen beliefert worden. Wenn Sie also erneut mahnen müssen, formulieren Sie die 2. Mahnung energisch, fordernd und entschlossen. Drohen Sie mit Konsequenzen und machen Sie Ihre Rechte geltend.
In einer 2. Mahnung sollten Sie
- eine erneute und letzte Frist von drei bis höchstens zehn Tagen zur Zahlung setzen;
- ankündigen, vor Gericht zu ziehen oder die Forderung über ein Inkassoinstitut einziehen zu lassen.
Zusätzlich dürfen Sie
- eine Mahngebühr berechnen, üblich sind bei der 2. Mahnung 5 bis 10 Euro;
- Verzugszinsen berechnen (diese sollten Sie im 1. Mahnbrief schon ankündigen).
Verzugszinsen für die 2. Mahnung ganz einfach selbst berechnen
Sie haben an einen Kunden ein Programm für 850 Euro brutto geliefert. Dieser befindet sich seit dem 12. Juli in Zahlungsverzug. Nachdem Ihre freundliche Zahlungserinnerung und auch die 1. Mahnung erfolglos geblieben sind, schreiben Sie am 17. August, also 37 Tage nach Fälligkeit, die 2. Mahnung. Darin berechnen Sie die Verzugszinsen folgendermaßen:
- Sie entnehmen der Homepage www.bundesbank.de den Basiszinssatz/ Jahr. Beispiel: 0,12 Prozent.
- Um den Verzugszinssatz zu berechnen, rechnet man 5 Prozentpunkte pro Jahr gegenüber Verbrauchern bzw. 8 Prozentpunkte pro Jahr gegenüber Unternehmern hinzu. Sie erhalten einen Verzugszinssatz von 8,12 Prozent/Jahr für Unternehmer.
- Für ein Jahr ergeben sich also 850 Euro x 8,12 Prozent = 69,02 Euro Verzugszinsen.
- Weil Ihr Kunde nicht ein ganzes Jahr (=360 Tage) in Verzug war, sondern nur 37 Tage, ergeben sich für die 2. Mahnung Verzugszinsen von:
69,02 Euro x 37 Verzugstage geteilt durch 360 Jahrestage = 7,09 Euro Verzugszinsen
Tipp: Sie erhalten die Verzugszinsen auch schnell über www.zinsen-berechnen.de. In der oberen Leiste finden Sie über den Menupunkt ZAHLUNGSVERKEHR den Unterpunkt VERZUGSZINSRECHNER.
Machen Sie dem Kunden in der 2. Mahnung ein letztes Angebot
Möchten Sie dem Kunden in der 2. Mahnung eine letzte Gelegenheit einräumen, sich außergerichtlich zu einigen? Damit sparen Sie erstens die Kosten, Risiken und Mühen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens und kommen zweitens schneller an Ihr Geld. Sie können dem Kunden zum Beispiel Folgendes anbieten:
- Stundung der Zahlung - das heißt: Der Kunde bezahlt später. Legen Sie den Zahlungstermin genau fest.
- Zahlung in Raten
- Teilverzicht - das heißt: Sie verzichten auf einen Teil der Forderung.
Bei kleineren Beträgen oder guten Kunden kann es schon genügen, wenn Sie sich ein wenig kulant zeigen:
- Sie verzichten auf die Berechnung von Verzugszinsen.
- Sie bitten den Kunden darum, per Scheck zu bezahlen, und bieten ihm an, diesen um ein bis zwei Wochen vorzudatieren. So haben Sie bereits den Scheck, auch wenn Sie ihn erst zum eingetragenen Datum einlösen können.