0-Meldung – Was ist das denn?

Frage: Mich hat in diesem Monat der Grippevirus erwischt und ich bin nicht zur Buchhaltung gekommen. Ich habe es auch nicht geschafft, die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig am 10. des Monats abzuschicken. Deshalb habe ich beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, ob ich die Sache etwas später erledigen kann. Die Antwort hat mich überrascht:

Der Sachbearbeiter sagte, ich sollte einfach rechtzeitig eine 0-Meldung abgeben. Das heißt, schnell überall 0 € Umsatz etc. eintragen, abschicken und dann, sobald ich Zeit hätte, eine korrigierte Meldung mit den echten Werten abgeben. Kann man das so machen?
Antwort: Eine solche schnelle 0-Meldung ist zwar nicht durch Vorschriften abgesichert, wird aber immer wieder von den Finanzämtern stillschweigend geduldet, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung einmal nicht rechtzeitig ans Finanzamt übermittelt werden kann.
Aber:
Auch wenn Ihre Sachbearbeiter dieses unkomplizierte Vorgehen sogar telefonisch empfiehlt – was mir persönlich auch schon einmal vorgekommen ist: Bleiben Sie trotzdem vorsichtig und versuchen Sie, wann immer möglich, den Termin einzuhalten.
Denn es gibt eine Gefahr:
Kann sich der Sachbearbeiter nicht mehr an seine Empfehlung erinnern oder mischt sich ein Vorgesetzter ein, droht eine Geldbuße von bis zu 400 € wegen vorsätzlicher Abgabe einer falschen Voranmeldung.

Weniger auffällig als eine 0-Meldung ist übrigens ein grobe Schätzung der Werte für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Tipps für Sie:

  • Eine 0-Meldung oder eine Voranmeldung mit grob geschätzten Werten ist besser, als den Termin einfach verstreichen zu lassen.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit aber immer nur als letzten Ausweg und nicht häufiger. Sonst riskieren Sie Nachforschungen des Finanzamts und unangenehme Geldbußen.