0-Meldung – Was ist das denn?
Der Sachbearbeiter sagte, ich sollte einfach rechtzeitig eine 0-Meldung abgeben. Das heißt, schnell überall 0 € Umsatz etc. eintragen, abschicken und dann, sobald ich Zeit hätte, eine korrigierte Meldung mit den echten Werten abgeben. Kann man das so machen?
Antwort: Eine solche schnelle 0-Meldung ist zwar nicht durch Vorschriften abgesichert, wird aber immer wieder von den Finanzämtern stillschweigend geduldet, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung einmal nicht rechtzeitig ans Finanzamt übermittelt werden kann.
Aber:
Auch wenn Ihre Sachbearbeiter dieses unkomplizierte Vorgehen sogar telefonisch empfiehlt – was mir persönlich auch schon einmal vorgekommen ist: Bleiben Sie trotzdem vorsichtig und versuchen Sie, wann immer möglich, den Termin einzuhalten.
Denn es gibt eine Gefahr:
Kann sich der Sachbearbeiter nicht mehr an seine Empfehlung erinnern oder mischt sich ein Vorgesetzter ein, droht eine Geldbuße von bis zu 400 € wegen vorsätzlicher Abgabe einer falschen Voranmeldung.
Weniger auffällig als eine 0-Meldung ist übrigens ein grobe Schätzung der Werte für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Tipps für Sie:
- Eine 0-Meldung oder eine Voranmeldung mit grob geschätzten Werten ist besser, als den Termin einfach verstreichen zu lassen.
- Nutzen Sie die Möglichkeit aber immer nur als letzten Ausweg und nicht häufiger. Sonst riskieren Sie Nachforschungen des Finanzamts und unangenehme Geldbußen.