Keine Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen selbst zu erledigen – das ist eine gute Methode, um den Überblick über die eigenen Finanzen zu bewahren und um Steuerberatungskosten zu sparen.

Doch der Termin zur Abgabe kommt immer schneller als man denkt! Wenn auch Sie einmal den Termin nicht einhalten können und trotzdem keine Verspätungszuschläge zahlen wollen, dann hilft dieser einfache Trick:

Schätzen Sie einfach Ihre umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und Ausgaben

Schätzen Sie einfach Ihre umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und Aus­gaben und geben Sie das Formular mit den Schätzwerten ab. So haben Sie die Angelegenheit in wenigen Sekunden erledigt und halten den Termin zur Abgabe selbst dann noch ein, wenn Sie keine Zeit für das Sortieren der Belege und die Buchhaltung haben. Nehmen Sie für Ihre Schätzung einfach Beträge ungefähr in Höhe Ihrer letzten Werte aus den vorangegangenen Anmelde­zeiträumen. Dabei sollten Sie allerdings nicht unbedingt glatte Euro-Beträge wie 1.000 € wählen, um die Sachbearbeiter nicht mit der Nase darauf zu stoßen.

Umsatzsteueranmeldung mit korrektek Werten einfach später erneut schicken

Haben Sie das Formular so noch rechtzeitig abgeschickt bzw. elektronisch abgegeben und die Umsatzsteuer gezahlt, können Sie getrost warten, bis Sie wieder Zeit haben, um die ganz korrekte Voranmeldung abzugeben. Senden Sie dazu einfach das ELSTER-Formular für den gleichen Anmeldezeitraum erneut – jetzt mit den korrekten Zahlen. Klicken Sie dazu einfach im entsprechenden Feld an, dass es sich um die korrigierte Voranmeldung handelt. Zeitgleich zahlen Sie dann ggf. noch die Restsumme, wenn bei den tatsächlichen Zahlen ein höherer Betrag für die Umsatzsteuervorauszahlung herauskommt.

Der Vorteil: Sie vermeiden auf jeden Fall die saftigen Verspätungszuschläge, mit denen die Finanzämter selbst auf kleine Verspätungen reagieren.

Vorsicht: Nicht übertreiben!

Diesen kleinen Trick sollten Sie jedoch nur ausnahmsweise anwenden, wenn Sie einfach keine Zeit haben. Denn wenn Sie immer wieder eine korrigierte Voranmeldung abgeben, könnten die Finanzbeamten auf den Gedanken kommen, sich Ihre Unterlagen anzuschauen und einen Prüfer zu Ihnen zu schicken.