Hintergrund: Mit der 1-%-Methode gelten Sie steuerlich die private Nutzung Ihres Firmenwagens ab. Sie setzen für die private Nutzung monatlich pauschal 1 % des Bruttolistenneupreises als Einnahme an. Das erhöht Ihre Einkommensteuer. Auf diesen Betrag werden zusätzlich 19 % Umsatzsteuer fällig, die Sie ans Finanzamt abführen.
Das ist umsatzsteuerfrei
Nun unterliegen aber nicht alle Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Firmenwagen der Umsatzsteuer. Umsatzsteuerfrei sind beispielsweise:
- Abschreibung (AfA)
- Garagenmiete I
- Kfz-Steuer
Deshalb erlaubt der Fiskus, die Umsatzsteuer auf den 1-%-Privatanteil pauschal um 20 % zu kürzen.
Hier liegt eine Steuer-Spar-Möglichkeit: Häufig ist der umsatzsteuerfreie Anteil an den gesamten Kfz-Kosten höher als die 20 %. Das sollten Sie in Ihrem Fall überprüfen! Stellen Sie fest, dass mehr als 20 % Ihrer Kfz-Kosten umsatzsteuerfrei sind, weisen Sie den Anteil individuell nach und führen nur entsprechend die Umsatzsteuer ab.
Das Beispiel zeigt, wie viel das bringt:
Ihr Firmenwagen, den Sie über die 1-%-Methode abrechnen, hat einen Bruttolistenneupreis von 30.000 €.
Privatanteil monatlich: 30.000€ x 1% = 300,00€
Privatanteil jährlich: 3.600,00€
Berechnung mit 20% Pauschale: 3.600€ – 20% = 2.880€ x 19% = 547,20€
Ihre Gestaltung: Der umsatzsteuerfreie Anteil liegt z.B. durch eine hohe AfA und durch Garagenmiete bei 32%, also:
3.600€ – 32% = 2.448€ x 19% = 465,12€
Umsatzsteuer-Ersparnis: 82,08 €