Hierzu ein Beispiel: Verkaufsmitarbeiterin Frau Müller muss unerwartet mehr arbeiten, weil Ihre Kollegin Frau Schmitz erkrankt ist (= unvorhergesehenes Ereignis). Zweimal muss sie deshalb länger ran - zum Beispiel im März und September - und liegt in beiden Monaten deutlich über der 400-€-Grenze.
Folge: Da es sich um unerwartete Mehrarbeit handelt, blieb das zweimalige Überschreiten der 400-€-Grenze folgenlos.
Diese Regelung können Sie auch im Jahr 2010 nutzen. Doch jetzt geht es auch wesentlich flexibler:
Beispiel: Frau Peters wird immer dann als Verkaufshelferin eingesetzt, wenn es „brennt“. Doch ganz besonders dringend brauchen Sie sie zu Weihnachten und um Ostern. Dummerweise kommen diese „Spitzen“ weder überraschend, noch ist es mit den zwei Monaten getan. Die 2-Monats-Regelung scheidet damit also aus.
Nun stellen Sie sich vor, Frau Peters hat die 400-€-Grenze an vier Monaten überschritten, in anderen jedoch unterschritten.
Was passiert in diesem Fall? Vor dem 1.1.2010 hätte in diesem Fall ein Betriebsprüfer einfach nachgezählt und festgestellt, dass bei Frau Peters an insgesamt 4 Monaten die 400-€-Grenze überschritten worden ist. Folge: Er hätte das Bestehen eines vorteilhaften 400-€-Job-Arbeitsverhältnisses verneint und Frau Peters zu einem normal lohnsteuer- und sozialbgabenpflichtigen Mitarbeiter erklärt.
Seit dem 1.1.2010 aber ist das anders! Erfahren Sie im weiteren Beitrag, wie Ihnen eine neue Regelung hier größere Spielräume und mehr Flexibilität bietet.
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