Letztere ist im Inland mit gerade einmal 20 € denkbar gering. Im Ausland dagegen liegt sie zum Teil deutlich über 100 €. Das können Sie für ein kleines Steuer-Schnäppchen nutzen, wenn Sie eine günstige Herberge finden.
Sind die Übernachtungskosten geringer als die Pauschale, können Sie die Hotel- oder Pensionsrechnung privat bezahlen und sich die höhere Pauschale erstatten lassen. Die Erstattung ist dann trotzdem steuerfrei
Beispiel: Sie sind auf einer Dienstreise in Griechenland. Das kleine Hotel, in dem Sie 6-mal übernachten, kostet 80 € pro Nacht. Die Erstattungspauschale beträgt 120 €. Für die 6 Übernachtungen können Sie sich über die tatsächlichen Kosten hinaus 240 € steuerfrei erstatten bzw. von Ihrem Unternehmen erstatten lassen.
Vorsicht: Es ist aber nicht möglich, die Übernachtungsrechnung vom Unternehmenskonto zahlen zu lassen und zusätzlich den Unterschiedsbetrag bis zur höheren Übernachtungspauschale als Werbungskosten abzusetzen (BFH v. 8.7.2010, Az. VI R 24/09).
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