Am 6. Oktober 2009 kam die Rolle rückwärts. Der Finanzminister hat entschieden, dass Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer ab sofort wieder mit 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen können - auch wenn es nicht den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit darstellt.
Mehr noch: Für Ihre Steuererklärung 2007 können Sie unter Hinweis auf das BMF-Schreiben mit dem Aktenzeichen IV B 2 - S 2145/07/0002 beantragen, dass der Freibetrag für 2007 noch berücksichtigt wird. Gleiches gilt für 2008 und 2009. Hier können Sie, sofern Sie Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, 1.250 Euro auch gleich als Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer angeben. Der Finanzminister spricht in seinem Schreiben vom 6. Oktober zwar davon, dass die alte Regelung, die schon vor 2007 galt, nur vorläufig wieder in Kraft tritt. Er möchte demnach lediglich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Dort ist ein Verfahren zur Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers anhängig. Nach jetzigem Stand wird das Urteil wohl pro Steuerzahler - ähnlich wie im Fall bei der Pendlerpauschale - ausfallen.
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