Der Haken: Im Rahmen von Betriebsprüfungen (für die letzten 3 Jahre, also in der Regel ab 2008) werden gleich mehrere Jahre zurückgeprüft, was zu erheblichem Mehraufwand führen kann.
Tipp: Sollte Ihr Unternehmen im Rahmen einer Betriebsprüfung ebenfalls in die Pflicht genommen werden, verweisen Sie auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 52/11). Ob Kleinpräsente bis 35 € tatsächlich versteuert werden müssen, ist bislang noch umstritten.
Die Finanzgerichte entscheiden in der Regel im Sinne der Unternehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Rechnungswesen. Es soll Aussetzung der Vollziehung bis zum Urteil stellen (erwartet: Frühjahr 2013).
Für Geschenke in diesem Jahr
Möchten Vertrieb und Verkauf Präsente machen, können Sie die Geschenke entweder pauschal mit 30 % versteuern. Oder Ihr Unternehmen wälzt die Versteuerung an den Empfänger über – indem Sie ihm den Wert des Geschenkes mitteilen und auf die Pflicht zur Versteuerung hinweisen. In beiden Fällen keine befriedigende Sache.Unsere Empfehlung
Spenden Sie das für Geschenke gemeinte Geld an eine gemeinnützige Organisation und informieren Sie mit einem gelungenen Weihnachtsbrief Ihre Geschäftspartner. Die Spende kann Ihr Unternehmen uneingeschränkt als Betriebsausgabe geltend machen.Denn Hand aufs Herz: Mit einer Flasche Cognac, die Sie auch noch mit 30 % Strafsteuer extrem bezahlen müssen, erreichen Sie wenig – mit sozialem Engagement das Herz.