Mitarbeiterführung: Wenn Eltern von Auszubildenden sich einmischen

Es gibt solche Fälle immer wieder: Eltern, die noch nicht erkannt haben, dass ihre Kinder nun erwachsen werden (oder bereits sind).

Wie schon zu Schulzeiten mischen sie sich immer wieder in die Ausbildung mit mehr oder weniger hilfreichen Tipps ein. Ihre Telefonnummer scheinen sie jedenfalls fest einprogrammiert zu haben – und sie wird viel zu oft aktiviert.

Mitarbeiterführung: Was ist zu tun?

Aus rechtlicher Sicht ist zunächst einmal von entscheidender Bedeutung, ob der Auszubildende voll- oder minderjährig ist. Für Sie resultiert daraus eine völlig andere Vorgehensweise bei diesem Problem.

Der Auszubildende ist minderjährig: Minderjährige Auszubildende sind noch nicht voll geschäftsfähig. Daher haben auch die Eltern den Ausbildungsvertrag mit unterschrieben. Als Erziehungsberechtigte haben sie auch einen Anspruch auf Informationen über die Ausbildung. Sie als Ausbilder sind auskunftspflichtig über alle Angelegenheiten, die den Ausbildungsvertrag berühren.

Beispiele, bei denen Sie Auskunft geben müssen: Die Eltern wollen wissen,

  • ob der Azubi den Anforderungen des Berufs und des Ausbildungsbetriebs entspricht. Diese Frage ist zwar sehr allgemein, kann aber vor Abschluss der Probezeit oder vor einer Prüfung außerordentlich wichtig sein.
  • Der Azubi erzählt zu Hause von einer Streiterei mit dem Fachausbilder, die seine Person betraf. Bei Ihnen fragen sie nun konkret nach, worum es bei dem Vorfall ging.
  • Ihr Auszubildender erhält eine schlechte Beurteilung, die jedoch sehr allgemein gehalten ist. Die Eltern erkundigen sich konkret nach den Ursachen für die Bewertung und danach, was der Azubi besser machen könnte.
  • Ihr Auszubildender macht auf seine Eltern generell einen unmotivierten Eindruck. Sie sorgen sich daher um seine Leistungen in der Ausbildung und erkundigen sich bei Ihnen.

Haben Sie das Gefühl, dass die Eltern viel zu oft nachfragen und die Anrufe eigentlich keinen Sinn machen, sich die Fragen wiederholen und Sie sich in Ihrer Arbeit beeinträchtigt fühlen, dann sollten Sie um Verständnis bitten, dass Nachfragen zwar natürlich erlaubt sind, dass Sie aber nur begrenzt dafür Zeit haben. Verweisen Sie auch darauf, dass Sie auch noch für … (z. B. Andere Auszubildende) zuständig sind. Geben Sie den Tipp, aufkommende Fragen zu sammeln und dann bei Bedarf alle zusammen zu klären. Nutzt das alles nichts, dann können Sie auch eine Elternsprechstunde einrichten. Für diese Zeit sollten Sie dann auch definitiv für Anrufe und gegebenenfalls auch für Besuche zur Verfügung stehen.

Ihre Auszubildenden sind volljährig: Sind Ihre Auszubildenden volljährig, dann haben Sie andere – fast schon gegensätzliche – Verpflichtungen. Sie dürfen dann nämlich den Eltern in der Regel keine Auskunft geben. Das können Sie nur dann tun, wenn der Auszubildende ausdrücklich zustimmt, dass Sie die Eltern informieren. Stimmt er nicht zu, dann ist es Ihre Aufgabe, die Eltern abzublocken und auf die Rechtslage zu verweisen.

Bedenken Sie: Sie kennen das Verhältnis zwischen Eltern und Auszubildenden in der Regel kaum oder überhaupt nicht. Nicht jeder erzählt darüber – schon gar nicht, wenn etwas im Argen liegt. Erfahren die Eltern von Ihnen etwas, was sie eigentlich gar nicht wissen „dürfen“, dann könnten sie es bei familiären Streitereien gegen den Azubi verwenden. Und natürlich fällt das Ganze am Ende wieder auf den zurück, der als undichte Stelle identifiziert werden kann: nämlich Sie.

Daher: Blocken Sie Anfragen nach Informationen ab. Die Eltern eines volljährigen Azubis haben keinen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Ausbildung läuft. Erläutern Sie ihnen die Rechtslage und dass Ihr Auszubildender nicht mehr als Jugendlicher gilt.

Mitarbeiterführung: Mögliche Lösungen

  • Fragen Sie Ihren Azubi, ob er es zulässt, dass Sie telefonische Anfragen seiner Eltern beantworten. Weisen Sie aber ausdrücklich darauf hin, dass darauf kein Recht besteht und Sie Verständnis dafür haben, wenn er nicht will, dass etwas „nach außen“ dringt.
  • Initiieren Sie mit Einverständnis aller Beteiligten, auch der Eltern, ein gemeinsames Gespräch. Das könnte dafür sorgen, dass Nachfragen in Zukunft ausbleiben. Ihre Pflicht ist es allerdings nicht, ein solches Gespräch zu führen. Und natürlich hat auch hier der Azubi ein Veto- Recht, das Sie und vor allem auch seine Eltern zu akzeptieren haben.

Mitarbeiterführung: Partner des volljährigen Auszubildenden

Wenn Ihr Auszubildender volljährig ist und möglicherweise auch nicht mehr bei den Eltern wohnt, dann helfen Sie ihm, wenn Sie seine „Geheimnisse“ nicht ausplaudern. Zeigen Sie ihm so, dass Sie sein Partner sind und nicht der seiner Eltern. Das schafft Vertrauen.