Wehren Sie sich gegen AGB-Skontoklauseln Ihrer Kunden

Wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Kunden abschließen, dann prüfen Sie dessen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sorgfältig. Finden Sie in seinen AGB Skontoklauseln, die Ihnen nicht zusagen, sollten Sie sich dagegen wehren. Sorgen Sie dafür, dass diese Regelungen nicht Vertragsbestandteil werden. Das erreichen Sie entweder durch davon abweichende Skontoklauseln in Ihren eigenen AGB oder durch Widerspruch gegen die betreffenden Skontoklauseln in den AGB Ihres Vertragspartners.
Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Kunden abschließen, dann prüfen Sie dessen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sorgfältig. Finden Sie in seinen AGB Skontoklauseln, die Ihnen nicht zusagen, sollten Sie sich dagegen wehren. Sorgen Sie dafür, dass diese Regelungen nicht Vertragsbestandteil werden. Das erreichen Sie entweder durch davon abweichende Skontoklauseln in Ihren eigenen AGB oder durch Widerspruch gegen die betreffenden Skontoklauseln in den AGB Ihres Vertragspartners.

Machen Sie in eigenen AGB-Skontoklauseln klar, welche Regelung Sie bevorzugen.

Das Gesetz macht Ihnen da keine Vorschriften. Üblich sind 2 bis 5 % (vor dem Fall des Rabattgesetzes waren maximal 3 % möglich). Die Skontofrist beträgt meist 10 bis 40 Tage und läuft vor der Fälligkeit der Rechnung ab. Sie können Ihrem Vertragspartner den Skontoabzug versagen oder auch einen Kompromiss anbieten. Ihre Möglichkeiten:
• Sie gewähren generell keinen Skontoabzug.
• Sie gewähren einen niedrigeren Skontosatz als den, der in den gegnerischen AGB festgelegt ist (z. B. 2 statt 3 %).
• Sie gewähren Skontoabzug, aber nur bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist (z. B. Nur 10 statt 14 Tage).

Was Sie in Ihre eigenen AGB-Skontoklauseln schreiben

Verwenden Sie eigene AGB, dann sollten Sie dort den Skontoabzug regeln. Widersprechen sich Ihre Skontoklausel und die Ihres Kunden, gilt keine der beiden. Das heißt: Wenn in Ihren AGB eine andere Skontoklausel steht als in den AGB Ihres Kunden, dann gilt auch der Skontoabzug als nicht vereinbart. Das ist für Sie wahrscheinlich allemal günstiger als die Regelung, die Ihr Geschäftspartner in seine AGB geschrieben hat.

4 Beispiele für Ihre eigenen AGB: Skontoklauseln 

• „Wir liefern auf offene Rechnung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir einen Skontoabzug von 3 %.“
• „Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ist der Kunde zum Abzug von 2 % Skonto berechtigt.“
• „Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig.“
• „Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt.“