Wie Sie gegen ungünstige Skontoklauseln Ihres Kunden Widerspruch einlegen
So groß die Freude über einen vielversprechenden neuen Kunden auch ist – prüfen Sie dessen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sorgfältig. Finden Sie darin Skontoklauseln, die Ihnen nicht gefallen, sorgen Sie dafür, dass diese Regelungen nicht Vertragsbestandteil werden. Das erreichen Sie
- entweder durch davon abweichende Skontoklauseln in Ihren eigenen AGB (dann würden allerdings weder Ihre Regelungen noch die des Kunden gelten) oder
- durch einen Widerspruch gegen ungünstige Skontoklauseln in den AGB Ihres Vertragspartners.
Widerspruch gegen ungünstige Skontoklauseln einlegen
Falls Sie keine eigenen AGB verwenden, dann legen Sie Widerspruch gegen ungünstige Skontoklauseln in den AGB Ihres Geschäftspartners ein. Schicken Sie ihm einen Brief, in dem Sie deutlich machen, dass Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind.Beachten Sie aber: Der Geschäftspartner hat dann die Möglichkeit, den Vertrag auszuschlagen. Falls Sie unbedingt auf den Auftrag angewiesen sind, formulieren Sie den Widerspruch besser als vorsichtige Anfrage. Bieten Sie dem potenziellen Kunden einen Kompromiss oder eine erneute Verhandlung über diesen Punkt an.
Ihre Möglichkeiten:
• Sie gewähren generell keinen Skontoabzug.
• Sie gewähren einen niedrigeren Skontosatz als den, der in den gegnerischen AGB festgelegt ist (z. B. 2 statt 3 %).
• Sie gewähren Skontoabzug, aber nur bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist (z. B. Nur 10 statt 14 Tage).
Üblich sind folgende Skonto-Konditionen:
2 bis 5 % (vor dem Fall des Rabattgesetzes waren maximal 3 % möglich). Die Skontofrist beträgt meist 10 bis 40 Tage und läuft vor der Fälligkeit der Rechnung ab.
Musterschreiben für einen Widerspruch gegen ungünstige Skontoklauseln
Skontoregelung für unseren Vertrag
Sehr geehrter Herr Mann, schön, dass Sie künftig täglich unseren Raumpflege-Service in Anspruch nehmen möchten. Wir freuen uns über Ihren Auftrag! In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mir allerdings eine Klausel aufgefallen, die mir nicht akzeptabel erscheint: In § 10 (Zahlungsmodalitäten) sehen Sie für sich einen Skontoabzug von 3 % bei Zahlung innerhalb von 40 Tagen vor. Dieses Zugeständnis kann ich Ihnen nicht machen.
Unsere Preise sind knapp kalkuliert – nur deswegen konnten wir Ihnen ein so günstiges Angebot unterbreiten. Leider ist deshalb ein Frühzahlerrabatt nicht möglich. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis. Falls Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.