Kosten sparen: Die Tipps und Tricks!
Mit ein bisschen Musik im Hintergrund, schaffen Sie ein nettes Umfeld. Egal, ob Einzelhandel, Friseur, Massagestudio oder Gaststätte - viele Selbständige setzen Hintergrundmusik ein, um für Ihre Kunden die richtige Atmosphäre zu zaubern. Hintergrundmusik erfreut zudem nicht nur den Kunden, sondern teilweise auch den Unternehmer selbst, weil die Musik beispielsweise in Kauflaune versetzt.
Ist Ihnen jedoch bewusst, dass Sie für die Hintergrundmusik Gebühren an die GEMA abführen müssen? Das gilt übrigens nicht nur, wenn Sie Tonträger abspielen. Die GEMA verlangt auch Gebühren, wenn Sie einfach nur das Radio oder Fernsehen laufen lassen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie auch Gebühren an die GEZ zahlen. Zahlen Sie an die GEMA, zahlen Sie in einen anderen Topf. Die GEMA-Gebühren sind für die Musikschaffenden zur Abgeltung ihrer Urheberrechte bestimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.gema .de in der Rubrik "Musiknutzer".
Sie spielen jetzt bereits mit dem Gedanken, die Hintergrundmusik einfach wegzulassen? Das ist nicht nötig, denn es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie die GEMA-Gebühren gering halten oder sogar ganz vermeiden:
Als MItglied in einem Verband, z. B. dem Einzelhandelsverbands, der Innung, der DEHOGA oder ähnlich, bekommen Sie häufig einen GEMA-Rabatt von 20 Prozent. Fragen Sie am besten nach.
Sie können die GEMA Gebühren ganz vermeiden, wenn Sie auf freie Musik zurückgreifen. Diese finden Sie beispielsweise im Internet unter www.musikveranstalter.de. Hier gibt es eine Rubrik für GEMA freie Musik. Kosten entstehen Ihnen nur für den Kauf der Musik.
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