Zoll: Wie lange müssen Sie auf die Bearbeitung von Anträgen warten?

Wenn Behörden von uns Unterlagen (oder Geld) wollen, sind sie erfahrungsgemäß sehr sehr schnell. Doch wenn wir auf Unterlagen von Zoll & Co. warten, kann das schon mal eine Zeitlang dauern. Was heißt das für Ihr Unternehmen? Wie lange müssen Sie auf eine Antragsgenehmigung warten? Die gute Nachricht: Es gibt dafür klar festgeschriebene Fristen.
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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags beim Zoll?

Wie in vielen anderen Themenbereichen des Zoll- und Steuerrechts sind die Fristen, innerhalb derer die Zollverwaltung derartige Anträge annehmen und bearbeiten muss, genau geregelt und im neuen Unionszollkodex (UZK) nun sogar festgeschrieben.

Demnach gilt für die Annahme eines Antrages, inklusive der Überprüfung, ob alle für die Antragsannahme notwendigen Bedingungen erfüllt sind, eine Frist von 30 Tagen. Spätestens dann sollten Sie vom Zoll eine Nachricht erhalten, dass Ihr Antrag angenommen wurde.

Annahmebestätigung nach 30 Tagen

An diese Antragsannahme schließt sich eine in der Regel 120-tägige Frist für die Bearbeitung der Antragsentscheidung an. Für die Bearbeitung von Anträgen auf Bewilligung von AV, PV, VV und Endverwendung gilt eine Frist von 30 Tagen. Anträge zum Zolllager sind innerhalb von 60 Tagen vom Zoll zu bearbeiten.

Antragsentscheidung kann viel Zeit kosten

Während dieser Zeit prüft der Zoll Ihren Antrag, die Antragsvoraussetzungen und trifft eine Entscheidung (vorausgesetzt, alle Antragsbedingungen sind eingehalten worden und der Zoll tritt nicht durch weitere Nachfragen mit Ihnen in Kontakt).

Nach Abschluss dieser Frist ist Ihnen die Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Sollte also die Zollverwaltung nicht mit weiteren Nachfragen oder Anforderungen auf Sie zukommen, können Sie mit einer Antragsentscheidung spätestens 150 Tage nach Eingang des Antrages bei der Behörde rechnen.

Tipp: Planen Sie für die Bearbeitung derartiger Anträge unbedingt ausreichend Zeit ein (im schlimmsten Fall kann es sich hierbei um 6 Monate handeln). Beeinflussen können Sie die Bearbeitungszeit nur, indem Sie bereits vorab dafür sorgen, dass alle jeweils notwendigen Informationen, Unterlagen, Unterschriften etc. vollständig vorliegen und deren Fehlen die Bearbeitung nicht noch unnötig verzögert.