Alarmierende Statistik zu Betriebsprüfungen: die 17.300-€-Gefahr

Mit der alljährlich erscheinenden Statistik zu Mehreinnahmen durch Betriebsprüfungen will der Fiskus vermutlich auch das große Heer der Selbstständigen, Freiberufler und Kleinunternehmer beruhigen und ihnen die Angst vor einer Betriebsprüfung nehmen.

In der Tat: Ein erster flüchtiger Blick auf die Zahlen könnte zur Sorglosigkeit verleiten.

Denn die Zahl der Prüfungen bei Klein- und Kleinstbetrieben ist 2011 gegenüber den Vorjahren zurückgegangen. 103.075-mal nahmen die Prüfer Betriebe dieser Größenkategorie unter die Lupe 2010 waren es noch 108.086 Prüfungen, 2009 sogar 112.379.

Nach der Zählung des BMF gibt es in Deutschland 7.580.742 Klein- und Kleinstbetriebe. Das ergibt rein rechnerisch einen Prüfungsturnus von 73,5 Jahren. Statisch gesehen ist also unwahrscheinlich, dass Sie in ihrem Leben als Kleinunternehmer jemals von einer Betriebsprüfung betroffen sein werden.

Doch wir schauen genauer hin …

Um zu sehen, dass die aktuelle Statistik in Wahrheit alarmierend ist und zur Vorsicht mahnt, schauen wir uns die Zahlen etwas genauer an:

Insgesamt führten die Prüfungen 2011 zu Mehreinnahmen für den Fiskus durch Steuernachzahlungen und Zinsen in Höhe von 16,3 Mrd. €. Auf die Klein- und Kleinst-Betriebe entfallen davon 1,784 Mrd. € – im Vorjahr waren es 1,642 Mrd. €. Ein kräftiger Anstieg von mehr als 140 Millionen €.

Das heißt:

Wenn die Prüfer kommen, prüfen sie hart und effizient. Aus weniger Prüfungen holen die Beamten von Jahr zu Jahr mehr an Nachzahlungen heraus.

In Zahlen: Durchschnittlich werden nach jeder Betriebsprüfung bei Klein- und Kleinstbetrieben erschreckende 17.300 € an Nachzahlungen und Zinsen fällig.

Die Betriebsprüfer konzentrieren sich durch gezielte Vorbereitung und Auswahl auf Betriebe, die irgendwie auffällig werden und dadurch für hohe Nachzahlungen gut sind.

Konsequenz für Sie:

Bleiben Sie für das Finanzamt und die Betriebsprüfer möglichst unauffällig. Bleiben Sie am besten eine graue Maus! Nutzen Sie deshalb die unten stehende Checkliste! Treffen eine oder mehrere dieser Auffälligkeiten auf Sie zu, können Sie jederzeit mit dem Besuch des Prüfers rechnen. Versuchen Sie daher, solche Auffälligkeiten zu vermeiden!

Checkliste: Bei diesen Auffälligkeiten droht eine Betriebsprüfung

  • Ihre Steuererklärung ist nicht plausibel: Besonders misstrauisch wird das Finanzamt, wenn Ihre Steuererklärung und besonders die Angaben in Ihrem EÜR-Formular offensichtliche Ungereimtheiten enthalten, z. B. wenn Sie andauernde Verluste ausweisen oder einen deutlich niedrigeren Gewinn als vergleichbare Unternehmen erwirtschaftet haben.
  • Ihre Verhältnisse sind unübersichtlich: z. B. nicht eindeutige Besitzverhältnisse, verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen oder mehrere Umstrukturierungen innerhalb kurzer Zeit. Auch eine Betriebsübergabe (z. B. an Ihre Kinder) kann Grund für eine Betriebsprüfung sein.
  • Eine frühere Prüfung führte zu erheblichen Steuernachzahlungen: Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit, wenn der Steuerprüfer gerade erst in Ihrer Firma war. Gerade wenn der Finanzbeamte fündig wurde und Sie Steuern nachzahlen mussten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Finanzamt bald wieder eine sogenannte Anschlussprüfung ansetzt.
  • Sie haben hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend gemacht: Machen Sie hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend (bekommen also nach Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Erklärungen immer wieder Geld vom Finanzamt zurück), so müssen Sie mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechnen. Hierbei prüft der Finanzbeamte, ob Sie tatsächlich ordentliche Rechnungen vorlegen können, die die entsprechenden Umsatzsteuersummen ausweisen.
  • Stark schwankende Gewinne: Wenn Ihre Gewinne von Jahr zu Jahr stark schwanken, glaubt das Finanzamt schnell, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
  • Unbegründetes Herabsetzen der Vorauszahlungen: Lassen Sie Ihre Vorauszahlung nur dann herabsetzen, wenn echte Gründe dafür sprechen. Stellen Sie Ihre Zahlen schlechter dar, als sie tatsächlich sind, drohen ernsthafte Konsequenzen: Die falschen Angaben können als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden! Dann werden Hinterziehungszinsen fällig, und Sie können ziemlich sicher sein, dass sich das Finanzamt ab sofort noch genauer mit Ihnen und Ihren Zahlen beschäftigt.
  • Sehr geringe Einnahmen: Die erklärten Einnahmen/Entnahmen reichen kaum zur Deckung Ihres täglichen Lebensbedarfs.
  • Einlagen: Es werden regelmäßig Einlagen getätigt, deren Herkunft ungeklärt ist. Das Finanzamt will dann schnell überprüfen, ob es sich eventuell um Schwarzgeld handelt.
  • Größere Käufe oder Verkäufe von Immobilien
  • Pacht-, Miet-, Darlehens- oder Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen werden neu abgeschlossen oder verändert.
  • Permanent verspätete Zahlungen der Steuern. Tipp: Halten Sie sich penibel an alle Fristen für Ihre Voranmeldungen, Steuererklärungen und Zahlungen ans Finanzamt. Richten Sie – wenn Sie sicher sind, dass Ihr Konto immer über ausreichend Deckung verfügt – eine Abbuchungserlaubnis für die fälligen Steuerbeträge ein. So versäumen Sie keine Zahlungstermine.