Kleinunternehmer: Jetzt an Investitionsabzugsbetrag denken

Machen auch Sie sich langsam Gedanken um Ihren Jahresabschluss 2009? Wenn Sie gegen den Trend mehr Umsatz und Gewinn gemacht haben als erwartet, steht bei Abgabe der Steuererklärung 2009 möglicherweise eine Einkommensteuer-Nachzahlung an. Wenn Sie die vermeiden oder abfedern wollen, denken Sie rechtzeitig an die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags.

Machen auch Sie sich langsam Gedanken um Ihren Jahresabschluss 2009? Wenn Sie gegen den Trend mehr Umsatz und Gewinn gemacht haben als erwartet, steht bei Abgabe der Steuererklärung 2009 möglicherweise eine Einkommensteuer-Nachzahlung an. Wenn Sie die vermeiden oder abfedern wollen, denken Sie rechtzeitig an die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags:

Kleinunternehmer: Voraussetzungen für Sonderabschreibungen gelockert

Mit dem Konjunkturpaket hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für die lukrative Sonderabschreibung gelockert – und zwar erstmals für das Wirtschaftsjahr 2009 – und zwar so, dass auch Gutverdiener ihn ab 2009 nutzen können, um Steuerzahlungen aufzuschieben (Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung, Artikel 1).

Kleinunternehmer: Steuermindernde Rücklage für Anschaffungen bilden

Hintergrund: Mit der früheren Ansparabschreibung und dem jetzigen Investitionsabzugsbetrag haben Kleinunternehmer und Freiberufler die Möglichkeit, eine steuermindernde Rücklage für eine zukünftige Anschaffung zu bilden und dadurch im Voraus Steuern zu sparen, ohne dass tatsächlich bereits Geld ausgegeben wird. Beispiel: Sie wollen voraussichtlich 2011 einen neuen Lieferwagen kaufen, der 40.000 € kostet. Dann können Sie schon in Ihrer Steuererklärung 2008 einen Investitionsabzugsbetrag bis zur Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten bilden – also bis zu 16.000 €. Diese 16.000 € vermindern (steuerlich) Ihren Gewinn. Sie sparen dadurch 2008 bei z.B. 30%igem persönlichem Steuersatz 4.800 €, ohne einen Cent auszugeben. Im Jahr der Anschaffung wird der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn wieder zugeschlagen. Das Problem: Diesen Investitionsabzugsbetrag können seit 2007 nur noch Selbstständige mit einem Gewinn von bis zu 100.000 € bilden. Diese Grenze ist für 2009 verdoppelt. Für das Wirtschaftsjahr 2009 ist es möglich, einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden, auch wenn Sie mehr als 100.000 € Gewinn machen, denn die Grenze wurde verdoppelt auf 200.000 €.

Kleinunternehmer: Was für 2008 gilt

Haben Sie Fristverlängerung beantragt und Ihre Steuererklärung für 2008 noch nicht abgegeben? Dann können Sie den Investitionsabzugsbetrag als Gutverdiener nicht in der Steuererklärung für 2008 geltend machen. Für 2008 gilt noch die 100.000-€-Grenze. Erst im Jahresabschluss 2009 können Sie den Investitionsabzugsbetrag bilden, auch wenn Sie mehr als 100.000 bis max. 200.000 € Gewinn machen.