Privat gekauftes Notebook absetzen – so geht’s
Zählt zu den Betriebsausgaben: Ihr privat gekauftes Notebook
Nicht jeder Unternehmer kauft sein Firmen-Notebook im Geschäft auf Rechnung. Aus Kostengründen ersteigern manche Selbstständige ein Notebook beispielsweise über ebay, häufig sogar von einem privaten Verkäufer. Dann fehlt jedoch die Rechnung.Ist in diesem Fall überhaupt ein Abzug der Kosten als Betriebsausgabe möglich? Ohne Rechnung? Welcher Nachweis über die Kosten gilt?Ein privater Verkäufer kann zwar keine Rechnung, aber zumindest eine Quittung ausstellen. Für den Abzug der Betriebsausgaben gilt: Kann der Verkäufer keine Rechnung ausstellen, so kann er auf jeden Fall eine Quittung unterschreiben, dass er den Betrag von Ihnen erhalten hat.Diese Quittung ist dann Ihr Rechnungsersatz. Legen Sie diese ganz normal zu den Unterlagen Ihrer Buchhaltung und der Abzug als Betriebsausgabe ist gesichert.
Verkäufer stellt keine Quittung aus?
Was tun, wenn der Verkäufer sich weigert, Ihnen eine Quittung zu unterschreiben? Auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Behandeln Sie das Notebook so, als würden Sie es aus Ihrem Privateigentum in Ihren Geschäftsbetrieb übernehmen. Fügen Sie Ihren Geschäftsunterlagen einen Eigenbeleg bei.Bewahren Sie die Dokumentation über Ihren ebay-Kauf auf. Sie dient Ihnen als Beweis für die Kaufsumme. Sie können beispielsweise die ebay-Endseite ausdrucken, aus der der Kaufpreis ersichtlich ist.
410 Euro-Grenze und Ihre Wahlmöglichkeiten
Alle Anschaffungen bis zu einem Wert von 410,- Euro können Sie sofort abschreiben oder alternativ in den Pool für Güter von 150,01 bis 1.000 Euro packen. Die Sofortabschreibung bringt Ihnen einen Liquiditätsvorteil. Machen Sie die Anschaffung als Betriebsausgabe sofort bei der Steuer geltend, zahlen Sie dadurch weniger Steuern.Anschaffungen, die über dem Wert von 410,- Euro liegen, schreiben Sie laut AfA-Tabelle ab. Alternativ ist auch die Abschreibung über den Pool möglich, falls die Anschaffungskosten zwischen 150,01 bis 1.000 Euro liegen.