Firmenwagen: So gelingt die Kostendeckelung mit der Ein-Prozent-Regelung

Die Ein-Prozent-Regel kann dazu führen, dass der private Nutzungsanteil Ihres Firmenwagens höher angesetzt wird als die tatsächlichen Kosten. In solchen Fällen greift die sogenannte Kostendeckelung: Sie begrenzt die steuerliche Belastung auf die real entstandenen Fahrzeugkosten. Damit lässt sich verhindern, dass die pauschale Bewertung zu einer überhöhten Steuerlast führt.
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Die Begrenzung auf die tatsächlich entstandenen Kosten gilt fahrzeugbezogen. Bei mehreren privat genutzten Firmenwagen können die zusammengefassten pauschal ermittelten Wertansätze auf die nachgewiesenen tatsächlichen Gesamtaufwendungen dieser Fahrzeuge begrenzt werden. Ein höherer Betrag als die tatsächlich für das Fahrzeug angefallenen Kosten darf allerdings nicht als Entnahmewert angesetzt werden. In diesem Fall greift eine Kostendeckelung bei der Ein-Prozent-Regelung. Die Grundlage hierfür ist Einkommensteuergesetz (§ 6 EStG) geregelt.

Beispiel: So wirkt die Kostendeckelung in der Praxis

Der Listenpreis für Ihren Firmenwagen beträgt zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer 38.000 €. Sie nutzen den Firmenwagen auch privat. An 220 Tagen im Jahr fahren Sie in Ihren Betrieb. Die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb beträgt 25 km. Die von Ihnen nachgewiesenen Aufwendungen für Ihren Firmenwagen belaufen sich auf 7.320 €. Ein Fahrtenbuch haben Sie nicht geführt. Dann berechnen Sie Ihren privaten Nutzungsanteil nach der Ein-Prozent-Regel wie folgt:

Privatnutzung: 38.000 € x 1 Prozent x 12 Monate = 4.560 €

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: 38.000 € x 0,03 Prozent x 25km x 12 Monate = 3.420 €

Gesamt: 7.980 €

Prüfung der Kostendeckelung

Gesamtaufwendungen gemäß Einzelnachweis: 7.320 €

Pauschale Wertansätze gemäß Listenpreismethode: 7.980 €

Höchstbetrag für die Bemessung der Nutzungsentnahme (Kostendeckelung): 7.320 €

Der pauschale Wertansatz für Privatnutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist also auf die Höhe der Gesamtaufwendungen von 7.320 € beschränkt.

Fazit: Mit der Kostendeckelung begrenzen Sie die Steuerlast beim Firmenwagen

Die Kostendeckelung schützt Firmenwagen-Nutzer davor, durch die Ein-Prozent-Regelung mehr versteuern zu müssen als tatsächlich an Fahrzeugkosten entstanden ist. Gerade bei niedrigen laufenden Kosten kann sich eine Prüfung daher steuerlich deutlich auszahlen.