Grafik zum Thema Spenden als Unternehmen absetzen und richtig buchen

Spenden buchen und steuerlich absetzen – so geht’s

Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, regelmäßig an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Doch dürfen diese Spenden steuerlich abgesetzt werden? Unter welchen Voraussetzungen Spenden steuerlich geltend gemacht werden dürfen, wie unterschiedlich Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen diese Spenden absetzen müssen und worauf bei Sachspenden oder auch bei Zuwendungsbestätigung für Spenden zu achten ist, verrät folgender Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Spenden?

Spenden sind finanzielle oder materielle Beträge, die freiwillig und ohne Gegenwert an spezielle Einrichtungen geleistet werden. Der Empfänger einer solchen Förderung unterliegt keinerlei rechtlicher Verpflichtung.

Der Zweck der Unterstützung in Form einer Spende ist entweder politischer, religiöser, wirtschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Natur. Das bedeutet: Spenden werden in der Regel für für gemeinnützige Zwecke, wohltätige Organisationen, Bildungseinrichtungen, kulturelle Projekte oder andere soziale Initiativen geleistet.

Welche Arten von Spenden werden unterschieden?

Spenden können je nach ihrem Zweck, ihrer Natur und ihrem Empfänger in verschiedene Arten unterteilt werden. Hier sind einige der gängigen Arten von Spenden:

  • Geldspenden: Dies sind finanzielle Beiträge, die direkt an gemeinnützige Organisationen, Wohltätigkeitsorganisationen oder andere Empfänger geleistet werden. Geldspenden ermöglichen es den Empfängern, ihre Programme und Projekte zu finanzieren und ihre Ziele zu erreichen.
  • Sachspenden: Bei Sachspenden stellen Unternehmen oder Einzelpersonen materielle Güter zur Verfügung, die von den Empfängern genutzt werden können. Das können Kleidung, Lebensmittel, Medikamente, Bücher oder andere physische Gegenstände sein.
  • Dienstleistungsspenden: Anstelle von finanziellen oder materiellen Beiträgen können Unternehmen auch Dienstleistungen kostenlos oder zu reduzierten Kosten anbieten. Zum Beispiel könnten Anwaltskanzleien kostenlose Rechtsberatung an gemeinnützige Organisationen anbieten.
  • Aufwandsspende: Eine Aufwandsspende bezieht sich auf eine besondere Form der Unterstützung, bei der eine Person oder ein Unternehmen nicht finanzielle Mittel, sondern Zeit, Arbeitskraft oder Dienstleistungen für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellt. Bei dieser Art von Spende werden keine monetären Beträge übergeben, sondern vielmehr werden Ressourcen wie Arbeitszeit, fachliche Expertise oder praktische Hilfe eingebracht, um bestimmte soziale Projekte oder Initiativen zu fördern.
  • Zeitspenden: Hierbei engagieren sich Personen freiwillig durch die Investition ihrer Zeit und Fähigkeiten in gemeinnützigen Aktivitäten. Dies kann von ehrenamtlicher Arbeit in Suppenküchen bis hin zur Unterstützung von Bildungsinitiativen reichen.

Können Spenden steuerlich abgesetzt werden?

Unternehmen können geleistete Spenden lediglich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Folgende Bedingungen müssen für die Absetzbarkeit erfüllt sein:

  • Bei der freiwilligen Leistung handelt es sich um Spenden mit gemeinnützigem oder kirchlichem Zweck. Der steuerliche Fachbegriff hierfür lautet „Förderung steuerbegünstigter Zwecke“.
  • Das Unternehmen, welches die Spende leistet, hat ihren Firmensitz in Deutschland.

Spenden, die man zu einem steuerlich begünstigten Zweck getätigt hat, kann man zudem nur absetzen, wenn die Zahlungen mithilfe einer Spendenbescheinigung nachzuweisen ist.

Wissenswert: Die korrekte Bezeichnung für die Spendenbescheinigung im Steuerwesen lautet „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“.

Wie werden Spenden steuerlich abgesetzt?

Wie Spenden richtig verbucht und steuerlich abgesetzt werden, hängt letztendlich von der Rechtsform des Unternehmens ab. Denn je nach Rechtsform können die Spenden wie folgt abgesetzt werden:

  • als Betriebsausgaben,
  • als Sonderausgaben (im Rahmen der Einkommensteuererklärung).

Spenden als Kapitalgesellschaft steuerlich absetzen

Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder auch eine AG (Aktiengesellschaft) dürfen Spenden wie Betriebsausgaben behandeln. Dadurch werden Spenden als Betriebsmittel betrachtet, die wiederum in der Gewerbesteuererklärung anerkannt werden und folglich die Gewerbesteuer reduzieren.

Spenden als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen steuerlich absetzen

Als Einzelunternehmen (z.B. GbR, OHG, KG) oder Einzelunternehmen ist es grundsätzlich nicht möglich, dass Spenden als Betriebsausgabe deklariert werden. Stattdessen sind die Spenden als private Leistungen zu betrachten, die den Gewinn nicht mindern dürfen. Allerdings können die Spenden von Personengesellschaften oder von Einzelunternehmen in Form von Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Nur unter der Voraussetzung, dass die Spenden freiwillig ohne die Erwartung einer Gegenleistung erfolgt sind, kann man drei Arten von Spenden als Sonderausgaben verbuchen.

Spenden …

  • mit politischem Zweck
  • an Stiftungen
  • zur Förderung von steuerbegünstigtem und gemeinnützigem Zweck

In welcher Höhe dürfen Spenden abgesetzt werden?

Laut § 10 EStG können Unternehmen geleistete Spenden an gemeinnützige Einrichtungen und/oder steuerbegünstigte Vereine bis zu 20 Prozent der gesamten Einnahmen als Sonderausgaben geltend machen. Dasselbe gilt für Spenden an wissenschaftliche, religiöse und kirchliche Organisationen.

Wie verbuchen Sie Geldspenden richtig?

Geldspenden können – wie bereits erwähnt – etwa als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Eine GmbH oder AG darf Geldspenden als Betriebsausgaben absetzen. Diese reduzieren den Gewerbeertrag und folglich auch die zu zahlende Gewerbesteuer der Kapitalgesellschaft.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen können die Geldspenden hingegen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung deklarieren. Dadurch können Sie die Gewinne Ihres Unternehmens sofort reduzieren und sparen an Einkommenssteuer.

Üblicherweise werden Spenden erst als Sonderausgaben verbucht, wenn Ihre Summe die Höhe des Pauschbetrags überschritten hat. Dieser liegt bei Alleinerziehenden in der Höhe von 36 Euro und bei verheirateten Paaren bei 72 Euro.

Achtung: Kosten, die durch Mitgliedsbeiträge für Vereine entstehen, die hauptsächlich zur Freizeit gedacht sind, sind nicht als Sonderausgabe geltend zu machen!

Wie werden Sachspenden korrekt verbucht?

Plant eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen eine Sachspende in Form von Anlagevermögen oder Waren zu leisten, ist diese im ersten Schritt dem Betriebsvermögen zu entnehmen.



Laut § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 4 und 5 EstG darf hier der Buchwert des Wirtschaftsguts als Entnahme verbucht werden. Aber nur dann, wenn dieses für steuerbegünstigte Zwecke zur Spende steht.

Achtung: Sachspenden können Einzelunternehmer und/oder die Gesellschafter einer Personengesellschaft nur dann geltend machen, wenn diese über eine entsprechende Sachspendenbescheinigung verfügen. Wie eine solche auszusehen hat, gibt der Gesetzgeber genau vor.

Wie verbuchen Sie Lebensmittelspenden richtig?

Sollen Lebensmittel gespendet werden, gilt es eine Besonderheit zu bedenken. Hier kann man nämlich auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet, wenn die zu spendenden Lebensmittel kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen bzw. nicht mehr als Frischware zu verkaufen sind. Damit man aber auf die Umsatzsteuer verzichten kann, darf es keine Zuwendungsbestätigung für Spendenzwecke geben.

Zuwendungsbestätigung bei Spenden

Eine Zuwendungsbestätigung, auch Spendenbescheinigung genannt, ist ein offizielles Dokument, das von einer gemeinnützigen Organisation oder einer anerkannten Einrichtung ausgestellt wird, um die Empfänger von Spenden über die erhaltene Zuwendung zu informieren. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Spender, um die steuerliche Absetzbarkeit der Spende nachzuweisen.

Die Zuwendungsbestätigung enthält in der Regel folgende Informationen:

  1. Name und Anschrift des Spenders: Die persönlichen Daten des Spenders werden aufgeführt, um die Identifikation zu ermöglichen.
  2. Name und Anschrift der begünstigten Organisation: Die Informationen zur gemeinnützigen Organisation oder Einrichtung, die die Spende erhalten hat, sind vermerkt.
  3. Datum und Betrag der Spende: Die Höhe der gespendeten Geld- oder Sachmittel sowie das Datum der Spende werden aufgeführt.
  4. Art der Spende: Hier wird angegeben, ob es sich um eine Geldspende, Sachspende, Dienstleistungsspende oder eine andere Art der Unterstützung handelt.
  5. Verwendungszweck der Spende: Die besondere Initiative, das Projekt oder der Zweck, für den die Spende verwendet wird, wird beschrieben.
  6. Bestätigung der Gemeinnützigkeit: Die Zuwendungsbestätigung bestätigt, dass die begünstigte Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und somit Spendenquittungen ausstellen darf.
  7. Unterschrift und Stempel: Die Bestätigung wird von einem autorisierten Vertreter der begünstigten Organisation unterzeichnet und oft mit einem Stempel versehen.

Die Zuwendungsbestätigung ist für Spender wichtig, da sie benötigt wird, um Spenden steuerlich geltend zu machen. Die Steuerbehörden können bei Bedarf die Bescheinigungen anfordern, um die Rechtmäßigkeit der steuerlichen Absetzbarkeit zu überprüfen. Daher sollten sowohl Spender als auch begünstigte Organisationen darauf achten, dass Zuwendungsbestätigungen ordnungsgemäß und korrekt ausgestellt werden.

Wo bekommen Sie die Zuwendungsbestätigung von Spenden?

Die Spendenbescheinigung können Sie nur auf einem Weg bekommen, und zwar direkt vom Spendenempfänger. Dieser übergibt Ihnen die Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster entweder persönlich oder schickt diese auf digitalem Weg direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

Haben Sie eine Spende getätigt, unterliegen Sie bezüglich der dazugehörigen Spendenbescheinigung nur einer Aufbewahrungspflicht, aber keiner Vorlagepflicht! Das heißt, dass Sie die Spendenbescheinigung erst auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen müssen.

Wann ist keine Zuwendungsbestätigung für Spenden erforderlich?

Wenn es sich um eine Spende handelt, die einen Wert von 300 Euro (frühere Höchstgrenze: 200 Euro) nicht überschreitet, ist keine offizielle Zuwendungsbestätigung nötig. Stattdessen ist bei solchen kleinen Spenden ein vereinfachter Spendennachweis ausreichend.

Beispiel: Haben Sie für eine Schule oder Universität gespendet (juristische Person des öffentlichen Rechts) sind ein Barzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug völlig ausreichend. Eine vereinfachte Regelung für Spendennachweise kann man auch für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien oder im Fall von Spenden bei Katastrophenfällen anwenden.

Welche Infos muss der Nachweis für Kleinspenden enthalten?

Nach § 50 Abs. 2 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung müssen auf der Spendenbescheinigung oder dem Kontoauszug folgende Informationen zu finden sein:

  • der Empfängername,
  • dessen Kontonummer,
  • die Spendensumme,
  • der Spendenzweck und
  • der Buchungstag.

Achtung: Der Spendennachweis muss so ausgestellt sein, dass deutlich erkennbar ist, dass es sich hierbei um eine Spende handelt!

Verlangt das Finanzamt von Ihnen die Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster zu sehen, sollten Sie darauf achten, dass daran gut ersichtlich ist, ob der Spendenempfänger (z. B. Verein) von der Körperschaftssteuer befreit ist.

Was ist bei einer Spendensumme von mehr als 300€ zu beachten?

Haben Sie eine Spende mit einer Summe von mehr als 300,- € getätigt, ist eine separate Spendenbescheinigung notwendig, die vom Spendenempfänger auszustellen ist.