Legt ein zahlungsunwilliger Schuldner Ihre freundliche Zahlungserinnerung achtlos beiseite, wird er das wohl auch mit einer rechtlich wirksamen schriftlichen Mahnung tun. Anrufe oder gar Besuche Ihrerseits kann er hingegen nicht so leicht ignorieren. Deshalb: Rufen Sie Ihren Kunden an, wenn er sich im Zahlungsverzug befindet.
Wenn Sie die Zeit dazu haben, können Sie ihn auch persönlich aufsuchen und auf die offene Rechnung ansprechen. Das mag Sie Überwindung kosten, ist aber in vielen Fällen sehr erfolgreich.
Der richtige Zeitpunkt für telefonische oder persönliche Zahlungserinnerungen ist der Wochenbeginn - dann ist Ihr Schuldner eher bereit, eine ihm unangenehme Sache zu erledigen. Kurz vor dem Wochenende neigen Menschen hingegen dazu, die Dinge auf "den nächsten Montag" zu verschieben.
Dem Schuldner nicht als Bittsteller gegenübertreten
Leiten Sie einen "Inkasso"-Anruf oder -Besuch nicht mit Nebensächlichkeiten ein, sondern kommen Sie direkt und ohne jede Umschweife auf die offene Rechnung zu sprechen. Schließlich sind nicht Sie derjenige, dem die Sache peinlich sein müsste, sondern vielmehr hat Ihr Schuldner sich zu schämen, weil er es ist, der seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt.
Sofort zur Sache kommen: „Guten Tag, Herr Meier, hier ist Günter Langer vom Malerbetrieb Langer und Sohn. Ich rufe wegen meiner offenen Rechnung vom 1.6. an und möchte gern besprechen, wie wir die Sache jetzt aus der Welt schaffen."
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Wenn Sie den Schuldner persönlich aufsuchen
Suchen Sie Ihren Schuldner persönlich auf, müssen Sie sein Grundstück/sein Haus/seine Wohnung verlassen, wenn er Sie dazu auffordert. Weigern Sie sich ("Ich gehe hier erst weg, wenn ich mein Geld bekommen habe!"), begehen Sie einen strafbaren Hausfriedensbruch und eventuell zusätzlich eine Nötigung.
Sie verschaffen sich durch sachliches, höfliches und dennoch bestimmtes Auftreten mehr Respekt als durch laute und unfreundliche Zahlungsforderungen. Statt sich in Vorwürfen zu ergehen, suchen Sie ein offenes Gespräch mit dem Schuldner.
Jetzt muss der Schuldner Farbe bekennen
Bekommen Sie Ihren Schuldner tatsächlich telefonisch oder persönlich zu fassen, setzen Sie keine neue Frist mehr. Entweder er erteilt Ihnen jetzt eine Einzugsermächtigung oder er geht mit Ihnen zur Bank und überweist (bzw. zahlt Sie in bar aus). Das gilt für die gesamte offene Forderung oder die erste Rate, wenn Sie sich auf eine Ratenzahlung geeinigt haben. Weigert sich der Schuldner immer noch, zu handeln, wissen Sie jetzt wenigstens, woran Sie sind.Lässt sich der Schuldner verleugnen oder öffnet er Ihnen die Tür nicht, setzen Sie Ihre Anrufe und/oder Besuche fort – so lange, bis Sie ihn entweder erreichen oder erkennen müssen, dass Sie so nicht weiterkommen.
In beiden Fällen sollten Sie sich nun überlegen, ob Sie rechtliche Schritte (Anwalt, Mahnbescheid) einleiten oder die Forderung fallen lassen wollen.