Inkasso-Unternehmen sind erfolgreich und viel besser als ihr Ruf: Die Erfolgsquote liegt bei über 85 Prozent. Oftmals ist es sinnvoller, ein Inkasso-Unternehmen zu engagieren, bevor Sie vor Gericht ziehen.
Das Inkasso-Unternehmen bemüht sich auf "schonende", aber dennoch eindringliche Weise, die Forderung beim Schuldner einzuziehen. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und sind vom Schuldner zu tragen. In der Regel wird daneben eine Erfolgsprovision vereinbart.
Das Inkasso-Unternehmen schickt dem Schuldner zunächst weitere Mahnungen. In einigen Fällen wird der Schuldner auch zu Hause aufgesucht. Dies geschieht allerdings immer in seriöser, unauffälliger Form. Auch in diesem Stadium ist noch ein Entgegenkommen, beispielsweise eine Einigung auf Ratenzahlungen, möglich.
"Drohen" Sie, die Forderung einem Inkasso-Unternehmen zu übergeben
Bevor Sie sich an ein Inkasso-Unternehmen wenden, können Sie noch letztmalig versuchen, die Forderung selber einzutreiben. Alleine schon die Ankündigung, ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten, hat schon so manch einen Schuldner umgestimmt. Der folgende Brief ist daher besonders gut für Kunden geeignet, die Zahlungen bereits mehrfach hinausgezögert haben:
Zweite Mahnung
Ihr Auftrag vom 05. November 20..
Sehr geehrter Herr Semrau,
schade, dass Sie auf unseren Erinnerungsbrief vom 17. Dezember 20.. nicht reagiert haben: Zum Rechnungsbetrag werden jetzt bereits zusätzlich Verzugszinsen und Mahngebühren fällig. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 6.012,71 Euro bis zum 20. Januar 20.. auf eines unserer Konten: ...
Falls Sie diesen Termin ohne Zahlung verstreichen lassen, werden wir den Vorgang sofort dem Inkasso-Unternehmen übergeben, mit dem wir bereits seit mehreren Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
Dies wird hoffentlich nicht nötig sein.
Freundliche Grüße, Technotronic GmbH
Kleinunternehmen 2008
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Bleibt die Zahlung aus, beauftragen Sie das Inkasso-Unternehmen
Sie haben vielleicht schon davon gehört: In der Inkasso-Branche gibt es leider zahlreiche "schwarze Schafe". Sie nötigen den Schuldner mit unzulässigen Methoden, beispielsweise per Beschattung, zur Zahlung. Achten Sie daher darauf, dass das Inkasso-Unternehmen vom Amts- oder Landgericht zugelassen ist, lassen Sie sich Referenzen geben und fragen Sie auch nach der Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin, Telefon: 030 / 2 06 07 36 - 0 ). Etwa zwei Drittel aller zugelassenen Inkasso-Unternehmens sind dort organisiert. Unter www.inkasso.de können Sie online nach Mitgliedsunternehmen recherchieren.