Als Unternehmer müssen Sie damit rechnen, früher oder später mit einem insolventen Kunden konfrontiert zu werden. Das bedeutet nicht, dass Sie dann Ihre Forderung gleich komplett abschreiben müssen. Aber Sie können auch nicht davon ausgehen, dass Sie "automatisch" bekommen, was Ihnen zusteht.
Geld bekommen Sie im Insolvenz-Verfahren nur, wenn Sie Ihre Forderungen anmelden. Leider ist es aber nicht selbstverständlich, dass Sie überhaupt von der Insolvenz eines Kunden erfahren. Der Insolvenz-Verwalter schreibt zwar alle ihm bekannten Gläubiger an, aber Rechnungen oder Mahnungen können "verloren gehen". Dann weiß der Insolvenz-Verwalter nichts von Ihnen und kann Sie folglich auch nicht benachrichtigen. Gehen Sie deshalb jedem Insolvenz-Verdacht bei einem Ihrer Kunden grundsätzlich nach, beispielsweise durch folgende Maßnahmen:
So gehen Sie einem Insolvenz-Verdacht nach
1. Nachfrage beim Insolvenz-Gericht
Zuständig ist das Insolvenz-Gericht beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihr Kunde seinen Wohn- bzw. Unternehmenssitz hat. Die Auskunft, die Sie sowohl schriftlich als auch telefonisch erfragen können, ist kostenlos.
Musterbrief: Anfrage beim Insolvenz-Gericht bei Insolvenz-Verdacht
Auskunft Insolvenz-Verfahren
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wegen beachtlicher Zahlungsrückstände bei uns bitten wir Sie um Auskunft, ob über unseren Vertragspartner
Hotel Sieben Betten
Ferienstraße 17
12345 Feriendorf
Inhaber: Udo Wolkenbach
ein Insolvenz-Verfahren eröffnet oder beantragt wurde. Sollte das der Fall sein, dann teilen Sie uns bitte auch den Insolvenz-Verwalter und den Termin mit, bis zu dem Forderungen geltend gemacht werden müssen.
Besten Dank!
Garantiert perfekte Briefe von jedem Mitarbeiter - sogar von Praktikanten und Aushilfen.
Die Vorlagen aus dem neuen Brief-Berater werden laufend aktualisiert und an die Wünsche der Kunden angepasst. Das garantiert Ihnen immer frisch formulierte und stets rechtsichere Vorlagen, die sofort eingesetzt werden können - zu jedem Anlass!
Probieren Sie es aus und fordern Sie noch heute den neuen "Brief-Berater" zur Ansicht an! 14 Tage- kostenlos und ohne Risiko!
2. Handelsregisterauszug
Ist Ihr Kunde im Handelsregister eingetragen, hilft ein Blick darauf. Ein unbeglaubigter Auszug kostet ca. 10 €. Sie können ihn schriftlich oder per Fax anfordern. Das zuständige Amtsgericht und die Handelsregisternummer finden Sie auf den Geschäftsbriefen Ihres Kunden.3. Online-Recherche
Unter www.ebundesanzeiger.de können Sie online recherchieren, ob über Ihren Vertragspartner ein Insolvenz-Verfahren eröffnet wurde. Diese Suche ist kostenlos.