Muss ich dafür dann immer eine Rechnung haben, auf der mein Name steht? Bei den meisten angeschafften Sachen steht mein Name nämlich nicht auf der Rechnung oder dem Kassenbon.
Antwort: Grundsätzlich müssen Sie alle Ausgaben, die Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen wollen, durch Belege nachweisen können. Wenn auch auf den Rechnungen nicht Ihr Name steht, müssen Sie im Zweifel beweisen, dass Sie die Gegenstände tatsächlich für Ihre Tätigkeit angeschafft haben.
Bei der Umsatzsteuer können Sie die Ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer nur dann abziehen, wenn Sie eine ordnungsgemäße Rechnung haben. Dafür ist es erforderlich, dass auf der Rechnung auch der Name des Leistungsempfängers, also Ihr Name, steht.
Aber es gibt die sogenannte Kleinbetragsregelung (§ 33 UStDV). Danach muss auf Belegen bis 150 € nicht der Name des Empfängers stehen (siehe Seite 4).
Übrigens: Ausgaben, die Ihnen vor Ihrem eigentlichen Geschäftsbeginn entstehen, können Sie bereits als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.