Darüber sollten Sie sich im Klaren sein: Wenn ein Kunde eine Ware oder Dienstleistung von Ihnen bekommt und dafür nicht sofort zahlt, räumen Sie ihm einen Kredit ein - und das sogar zinslos. Sie übernehmen damit quasi die Rolle einer Bank.
Wenn Sie das tun, sollten Sie sich auch nach dem Vorbild einer Bank absichern und sein Zahlungsverhalten prüfen, bevor Sie für ihn in Vorleistung gehen. So beugen Sie Zahlungsausfällen vor, die Ihre Existenz bedrohen könnten.
Vor allem, bevor Sie größere Aufträge annehmen, sollten Sie die wirtschaftliche Lage Ihres Geschäftspartners sorgfältig in Augenschein nehmen und rechtzeitig sein Zahlungsverhalten prüfen. Das gilt für Neukunden, aber auch für Ihnen bereits bekannte Kunden, die bisher zuverlässig gezahlt haben. Denn die unberechenbare Wirtschaftslage kann selbst gute Kunden in Zahlungsschwierigkeiten bringen. Nutzen Sie die folgenden Informationsquellen.
Zahlungsverhalten prüfen durch Auswerten eigener Erfahrungen
Wenn es um Kunden geht, die Sie bereits kennen, achten Sie sehr aufmerksam darauf, ob sich deren Verhalten ändert. Aufkommende Zahlungsprobleme deuten sich an, wenn ein Kunde
- bisher die Skontoabzugsmöglichkeit genutzt hat und plötzlich das Zahlungsziel voll ausreizt,
- wiederholt zur Zahlung aufgefordert werden muss,
- versucht, das Zahlungsziel durch ungerechtfertigte Reklamationen zu verlängern,
- um Zahlungsaufschub bittet,
- die Bankverbindung wechselt,
- alte Schulden nur zum Teil begleicht und gleichzeitig neue Aufträge erteilt.
Durch eine Bankauskunft das Zahlungsverhalten prüfen
Über Stammkunden und neue Kunden erhalten Sie über Ihre Hausbank Auskünfte (ca. 20 Euro Bearbeitungsgebühr). Die Hausbank fragt bei der Bank des Kunden nach, wie es um dessen wirtschaftliche Lage und Zahlungsverhalten bestellt ist. Die Informationen sind jedoch wegen des Bankgeheimnisses allgemein gehalten. Über die Höhe der Schulden erfahren Sie beispielsweise nichts.
Ein Recht auf diese Auskunft haben Sie, wenn
- Sie ein berechtigtes Interesse an den Informationen vorweisen (z.B. ein bevorstehender Geschäftsabschluss)
und
- Ihr Kunde seine Hausbank ermächtigt hat, Bankauskünfte über ihn zu erteilen (das ist üblich; liegt das Einverständnis nicht vor, fragt die Hausbank des Kunden bei ihm nach).
Enthält die Bankauskunft negative Wertungen oder wird sie gar verweigert, sehen Sie das als Warnsignal an: Bei Geschäften mit diesem Kunden ist Vorsicht geboten.
Tipp: Die Wertungen, die eine Bankauskunft enthält, müssen Sie zwischen den Zeilen lesen. Die Formulierung "Der Kunde ist unbedenklich für einen Betrag von ... €." stellt das bestmögliche Zeugnis aus. Wenn es heißt "Jegliche Kreditvergabe ist Vertrauenssache." bedeutet das: Äußerste Vorsicht! Der Kunde hat ernsthafte Probleme.