Es handelt sich dabei um die so genannten Kleinbetragsrechnungen. Liegt der Brutto-Rechnungsbetrag hingegen bei mehr als 150 €, müssen Sie die wesentlich umfassenderen Vorschriften für ordnungsgemäße Rechnungen beachten.
Das muss sein: Die 5 Pflichtangaben auf Rechnungen bis zu 150 € brutto
1. Ihr vollständiger Name + Anschrift Ihres Unternehmens (= Leistender)
Sie als leistendes Unternehmen müssen eindeutig zu identifizieren sein. Eine Angabe wie "Schmitz, Köln" reicht nicht aus. Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse, zum Beispiel: "Peter Schmitz, Bonner Straße 100, 12345 Musterstadt".
2. Ausstellungsdatum
Geben Sie das Rechnungsdatum an.
3. Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
Das Finanzamt muss leicht nachprüfen können, welcher Umsatz abgerechnet wird und welcher Steuersatz (7 oder 19 %) dafür gilt. Bezeichnen Sie Ihre Lieferung oder Leistung genau (z.B. Modell). Sie dürfen dafür handelsübliche Bezeichnungen und Abkürzungen verwenden.
4. Brutto-Entgelt
Das Brutto-Entgelt (= Netto-Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) wird in einer Summe angegeben. Besteht keine Umsatzsteuerpflicht, entspricht das Brutto-Entgelt dem Netto-Entgelt.
Enthält Ihre Rechnung Positionen zu 19 % und zu 7 % USt. und sind Sie umsatzsteuerpflichtig, führen Sie die Brutto-Beträge für den jeweiligen Umsatzsteuersatz getrennt auf.
5. Im Brutto-Entgelt enthaltener Umsatzsteuersatz
Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, geben Sie den Steuersatz von 7 oder 19 % an, der im (in den) Brutto-Entgelt(en) enthalten ist. (Abkürzung USt. Oder MwSt., beides ist möglich!)
Bei steuerfreien Umsätzen weisen Sie auf die Befreiungsvorschrift hin oder ergänzen einfach eine Angabe wie "Ausfuhr", "steuerfreie Vermietung" etc.
Für Kleinunternehmer gehört der Hinweis auf die Umsatzsteuer-Befreiung nicht zu den Pflichtangaben auf Rechnungen. Sie können freiwillig ergänzen: "Nach § 19 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht."