Dass Schuldner ihre Rechnungen nicht bezahlen, kommt immer wieder vor. Haben Sie durch Ihr Forderungsmanagement einen vollstreckbaren Titel erreicht, können Sie Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ihren Schuldner einleiten, zum Beispiel indem Sie sein Vermögen pfänden.
Vollstreckbare Titel sind Dokumente eines staatlichen Organs, meist eines Gerichts, aufgrund deren Sie die Zwangsvollstreckung betreiben können. Die gängigsten Titel sind
- im Mahnverfahren: Vollstreckungsbescheid
- im Klageverfahren: ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich.
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Konten, Lohn und Forderungen pfänden
Besonders wirksam ist das Pfänden des Arbeitslohns oder des Kontos des Schuldners. Dabei wird die kontoführende <link glossar begriff _blank>Bank bzw. der Arbeitgeber des Schuldners durch gerichtlichen Beschluss verpflichtet, Ihnen den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens bzw. Kontoguthabens auszuzahlen. Genauso greifen Sie auf Forderungen zu, die Ihr Kunde seinerseits gegen Dritte hat (die sogenannten "Drittschuldner"), zum Beispiel seine <link glossar begriff _blank>Kunden.
Auch hier wird dem Drittschuldner per Gerichtsbeschluss untersagt, an Ihren Schuldner Zahlungen zu leisten, sondern er wird verpflichtet, stattdessen an Sie zu zahlen.
Wenn Sie Lohn pfänden, können Sie allerdings nur auf den pfändbaren Teil der Einkünfte Ihres Schuldners zugreifen. Die jeweils aktuellen Freigrenzen, bis zu den Sie pfänden können, finden Sie im Internet ( www.pfaendung-online.de).
Vermögen pfänden oder eidesstattliche Versicherung?
Sie können den Gerichtsvollzieher beauftragen, bewegliche Sachen Ihres Schuldners zu pfänden. Findet er nichts vor, was er pfänden kann, erzwingt er die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Damit sind weit reichende negative Konsequenzen für Ihren Schuldner verbunden, insbesondere der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und damit Warnhinweise bei Wirtschaftsauskunfteien. Sofern Ihr Schuldner noch etwas zu verlieren hat, wird er diese Konsequenz scheuen und vielleicht jetzt auf ein Ratenangebot Ihrerseits eingehen.Bleiben die Vollstreckungsbemühungen erfolglos, weil Ihr Schuldner keinerlei Vermögen hat, Einkommen nur unterhalb der Pfändungs-Freigrenze erzielt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, können Sie nur noch abwarten, ob er irgendwann wieder zu Geld kommt. Fragen Sie beim zuständigen Amtsgericht an, ob dort ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis besteht.
Das sollten Sie am besten etwa alle 3 Jahre wiederholen, weil die Einträge nach 3 Jahren gelöscht werden. Ihr Titel gegen den Schuldner bleibt 30 Jahre lang gültig (§ 197 I Nr. 3 BGB). So lange können Sie sein Vermögen pfänden um Ihre Ansprüche durchzusetzen.