Nun brauchen wir das Auto aber für die Ersatzkraft. Dürfen wir es abholen?
Mitarbeiter darf Firmenwagen auch privat nutzen
Die Antwort: Wenn Sie den Wagen ausdrücklich auch zur privaten Nutzung überlassen haben und im Vertrag beziehungsweise der Überlassungsvereinbarung keine Regelungen für Krankheitszeiten getroffen haben, war es bislang unmöglich, ein Auto zurückzuholen, ohne Schadenersatzforderungen zu riskieren. Nun gibt es ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (Urteil vom 25.2.2009, Az. 20 Ca 1933/08), wonach Sie als Arbeitgeber nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (6 Wochen) das Auto zurückholen können, weil „Arbeitnehmer danach keinen Anspruch auf Weitergewährung der privaten Nutzungsüberlassung des Dienstfahrzeugs haben“.
Urteil ist zur Revision zugelassen
Aber: Gegen das Urteil ist Revision zugelassen. Möglicherweise wird es sogar im Rahmen der „Sprungrevision“ die Instanz „Landesarbeitsgericht“ überspringen und gleich beim Bundesarbeitsgericht landen.
Firmenwagen schriftlich zurück verlangen
Was Sie tun können ist: Schreiben Sie den Mitarbeiter an:
„Sehr geehrter Herr Müller,
seit 3 Monaten sind sie nun schon krank. Das bedauern wir sehr und wir drücken Ihnen alle Daumen für eine schnelle Genesung.
Einen Punkt müssen wir aber leider ansprechen. Laut Arbeitsvertrag vom xx.xx.xxxx steht Ihnen ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Da Sie voraussichtlich noch längere Zeit erkrankt sind, benötigen wir dieses Fahrzeug aber für die Ersatzkraft. Wir bitten Sie deshalb, uns mitzuteilen, wann wir das Fahrzeug, das Ihnen nach der Rückkehr ins Unternehmen ins Unternehmen selbstverständlich sofort wieder zur Verfügung steht, bei Ihnen abholen können.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Aktenzeichen 20 Ca 1933/08 entschieden, dass Arbeitnehmern nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums keinen Anspruch mehr auf Weitergewährung des auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstfahrzeugs haben. Auf dieses Urteil müssen wir uns berufen, da es uns derzeit nicht möglich ist, für die Ersatzkraft ein eigenes Fahrzeug anzuschaffen.
Lieber Herr Mustermann,
wir hoffen auf Ihr Verständnis. Sollten wir bis zum 6.Mai 2009 keinen anderen Terminvorschlag von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass das Fahrzeug am 7. Mai um 8.00 Uhr bei Ihnen abgeholt werden kann. Bitte denken Sie daran, auch die Fahrzeugpapiere zu übergeben. Eine Übergabequittung erhalten Sie vom Abholer.
Mit freundlichen Grüßen
Mit etwas Glück wird Ihr Arbeitnehmer den Hinweis auf das Urteil „schlucken“ und den Wagen herausgeben.