Ein Kastenwagen als Firmenwagen für Kleinunternehmer ist doch auch ganz hübsch, oder?
Dann gibt es ein ärgerliches steuerliches Hindernis: Der Fiskus geht grundsätzlich davon aus, dass Sie als Selbstständiger auch einen zweiten Wagen privat nutzen. Sie müssen also auch für den Zweitwagen Steuern zahlen. Doch es gibt einen Ausweg: Wenn Sie einen zweiten Wagen brauchen, sollten Sie immer an einen Kastenwagen denken. Besonders ansehnlich sind sie zwar nicht unbedingt, die kleinen Lastautos mit ausgebauter Rückbank und Ladefläche.
Steuervorteile mit einem Kastenwagen als zweitem Firmenwagen
Über die Anschaffung eines Kastenwagens sollten Sie vor allem in dieser häufigen Konstellation nachdenken: Sie haben 2 Autos:
- Eines nutzen Sie überwiegend privat.
- Das zweite nutzen Sie überwiegend beruflich und transportieren damit auch häufiger etwas für den Betrieb: Werkzeuge, Geräte, umfangreichere Unterlagen etc.
In solchen Konstellationen geht das Finanzamt – wie oben erwähnt – immer davon aus, dass Sie auch den zweiten Wagen für Privatfahrten nutzen. Sie müssen deshalb den Privatanteil versteuern (den Sie per 1-%-Methode oder Fahrtenbuch ermitteln).
Kaufen Sie einen Kastenwagen mit Ladefläche als zweiten Firmenwagen
Das ist ärgerlich – vor allem dann, wenn Sie den zweiten Wagen tatsächlich so gut wie gar nicht privat nutzen. Ihre Lösung in diesem Fall: Kaufen Sie einen Kastenwagen, der nach Beschaffenheit und Einrichtung nicht für private Zwecke geeignet ist. Wichtigstes Merkmal: Ladefläche statt Rückbank. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (vom 18.12.2008, Az. VI R 34/07) muss für solche Wagen kein Privatanteil versteuert werden. Sie können also alle Kosten für den Wagen als Betriebsausgabe absetzen.