Fahrtenbuch führen: Beispiel und Checkliste

Fahrtenbuch führen: Beispiel und Checkliste

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen für die private Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen, sind verpflichtet, die privaten und geschäftlichen Fahrten und deren Kosten zu trennen - dafür kommt oftmals das Fahrtenbuch im Unternehmen zum Einsatz. Doch wer muss ein Fahrtenbuch führen? Welche Angaben muss ein Fahrtenbuch beinhalten? Und wie wird ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt?
Inhaltsverzeichnis

Welche Pflichtangaben muss das Fahrtenbuch beinhalten?

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch enthält für dienstliche Fahrten die folgenden Pflichtangaben:

  • Datum, Uhrzeit und Kilometerstand zu Beginn und zum Ende jeder geschäftlich veranlassten Fahrt,
  • Das oder die Fahrtziele sowie die genaue Route bei Umwegen und
  • Den Reisezweck und Informationen über den Geschäftspartner oder die besuchten Kunden. 

Privatfahrten müssen ebenfalls im Fahrtenbuch vermerkt werden. Statt genauer Angaben zum Reiseziel reicht bei privaten Fahrten eine Information zu den gefahrenen Kilometern. Gleiches gilt bei den täglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Hier sind wiederkehrende Informationen oder ein Kreuz im Fahrtenbuch unter dem Punkt „Fahrt Wohnung / Arbeitsstätte” ausreichend. 

Welche Fahrten müssen mit dem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden?

Es müssen alle Fahrten aufgezeichnet werden. Dies betrifft sowohl die dienstlich veranlassten Fahrten, Privatfahrten und die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Durch die durchgehende und lückenlose Aufzeichnung kann zum Ende eines Kalenderjahres der geldwerte Vorteil errechnet und über die Einkommensteuererklärung eingezogen werden. 

Checkliste für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

ANFORDERUNG
Geben Sie zunächst das Datum der der Fahrt an.
Möchten Sie auch Mehraufwendungen für Verpflegung abrechnen, geben Sie zusätzlich auch den Zeitpunkt der Abfahrt und das Ende der jeweiligen Fahrt an.
Geben Sie das Ziel Ihrer Fahrt an. Die Angabe des Ortes allein reicht nur dann aus, wenn Ihr Gesprächspartner einwandfrei identifiziert werden kann. Besser ist es, wenn Sie den Namen des von Ihnen besuchten Unternehmens, Ihren Gesprächspartner und den Ort samt Anschrift angeben.
Geben Sie Grund des Besuchs möglichst prägnant an.
Geben Sie die Kilometerstände zu Beginn und am Ende der jeweiligen Fahrt vollständig an. Hierbei erfassen Sie jede einzelne berufliche Fahrt.
Ordnen Sie die Fahrten nach ihrer zeitlichen Reihenfolge.
Verbinden Sie mehrere geschäftliche Termine miteinander, dürfen Sie alle Abschnitte der Fahrten zusammenfassen. Für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch reicht es dann aus, wenn Sie den Gesamtkilometerstand am Ende der Fahrt erfassen. Zusätzlich müssen Sie die aufgesuchten Geschäftspartner in der zeitlichen Reihenfolge erfassen, in der Sie sie aufgesucht haben.
Führen Sie eine Privatfahrt durch, ist Ihre berufliche Fahrt unterbrochen. Diese müssen Sie dann mit der Angabe der Kilometerstände abschließen. Bei der Privatfahrt geben Sie nur die Kilometerstände an. Details zu den besuchten Orten/Personen sind nicht zu erfassen.

Welche Form muss ein Fahrtenbuch aufweisen?

Es gibt verschiedene Fahrtenbücher, die von den Finanzbehörden anerkannt werden. Fahrtenbücher können in den Größen: 

  • A6 quer, 
  • A5 für PKW
  • A5 quer für PKW und LKW gekauft werden. 

Bekannte Hersteller von vorgefertigten und vom Finanzamt anerkannten Fahrtenbüchern sind die Hersteller SIGEL, STYLEX, Idena und Avery Zweckform. 

Beispiel: Wie sieht ein Fahrtenbuch aus?

Damit Ihnen das Führen eines Fahrtenbuches gelingt, finden Sie im Folgenden ein Muster für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

TagFahrstrecke / ReisezielKilometerstand BeginnKm-Stand EndeGefahrene KilometerD (Dienstlich)P (Privat)W (Arbeit/Wohnung)
01Bonn – Hamburg, Kunde Müller, Geschäftsbesprechung 25.65826.118460 (D)
 Hamburg-Bonn, Rückfahrt Geschäftsbesprechung Müller26.11826.585467 (D)
02Büro Köln (Wohnort Bonn)26.58526.65368 (W)
03Privatfahrt26.65326.773120 (P)
04Privatfahrt26.67326.68512 (P)
05Büro Köln (Wohnort Bonn)         26.68526.75368 (W)
06Bonn – Trier Meeting Firma Schulze; Trier – Bonn26.75327.087334 (D)

Kann ein Fahrtenbuch auch elektronisch geführt werden?

Grundsätzlich kann ein Fahrtenbuch auch elektronisch geführt werden.  Finanzämter erkennen elektronische Fahrtenbücher an, wenn Änderungen im Programm automatisiert von der Software dokumentiert werden. Hierfür nutzen moderne Softwareapplikationen einen ODB-Stecker, einen GPS-Empfänger oder eine Satelliten-Verbindung. Alle Fahrten mit dem Dienstwagen werden fortan automatisch aufgezeichnet und im elektronischen Fahrtenbuch gespeichert. Durch die Echtzeitdaten aus dem Fahrzeug können besonders genaue Ergebnisse erzielt werden. 

Nachdem eine Fahrt automatisiert angelegt wurde, kann sie in einer Fahrtenbuch-App katalogisiert werden. Nutzer geben an, ob es sich um eine Privatfahrt oder eine dienstlich veranlasste Fahrt handelte. 

Eine Alternative ist eine einfache Software oder App auf dem PC oder Smartphone, die aufgrund der Möglichkeit der nachträglichen Veränderung der Daten häufig nicht vom Finanzamt anerkannt wird. 

Was sind die Vorteile eines elektronischen Fahrtenbuches?

Ein elektronisches Fahrtenbuch weist für den Fahrer und das Unternehmen folgende Vorteile auf:

  • Schnelligkeit und Einfachheit: Statt selbst zu schreiben, erfolgt die Dokumentation digital,
  • Sicherheit vor Manipulation: Eindeutige und nicht veränderbare Daten mit digitalem Nachweis,
  • Fahrtenbuch-Kategorisierung ist intuitiv und wenig fehleranfällig,
  • Kostenspareffekte durch Nutzung weiterer Daten, beispielsweise Kostenauswertungen für Kraftstoffe.

Wer muss ein Fahrtenbuch führen?

Fahrer von Dienst- und Firmenwagen, die das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen, sind verpflichtet, das Fahrzeug zu versteuern. Gleiches gilt für Selbstständige, die einen Firmenwagen kaufen, leasen oder finanzieren. Sie müssen ebenfalls den geldwerten Vorteil ausweisen und versteuern, während sie alle geschäftlich veranlassten Fahrzeugkosten steuerlich geltend machen können. Zu diesem Zweck kann das Fahrtenbuch herangezogen werden.

Ist ein Fahrtenbuch Pflicht? 

Das Führen eines Fahrtenbuches ist aus gesetzlicher Sicht keine Pflicht. Vielmehr haben Beschäftigte, die einen Firmenwagen nutzen, die Möglichkeit, zwischen der Pauschalmethode, die ebenfalls als 1-Prozent-Regelung bekannt ist und der Fahrtenbuchmethode zu wählen. 

Der § 6 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erläutert: 

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.“ 

Zusammenfassend besteht für Mitarbeiter, die mit dem Firmenwagen überwiegend geschäftlich nutzen Wahlfreiheit in Bezug auf den steuerlichen Ausweis des geldwerten Vorteils für Privatfahrten.

Was ist die 1-Prozent-Regelung?

Bei der 1-Prozent-Regelung sind Dienstwagenfahrer verpflichtet, monatlich pauschal 1 Prozent des Listenpreises des genutzten Fahrzeuges inklusive Sonderausstattung versteuern. Dafür müssen Sie also zunächst den Bruttolistenpreis ermitteln. Beträgt der Listenpreis für den Firmenwagen inklusive Sonderausstattung 45.000 Euro, müssen monatlich 450 Euro versteuert werden. 

Buchhalterisch werden diese 450 Euro zunächst dem monatlichen Gehalt zugeschlagen, im zweiten Schritt versteuert und letztlich vom Bruttogehalt abgezogen. Je nach Steuersatz des Beschäftigten beträgt die eigentliche finanzielle Belastung durch die 1-Prozent-Regelung zwischen 35 und 50 Prozent des Pauschalbetrages. Durch die 1-Prozent-Regelung sind alle Kosten für Privatfahrten im Kalendermonat abgegolten, unabhängig davon, wie häufig der Firmenwagen tatsächlich privat genutzt wurde. 

Wann eignet sich die Fahrtenbuch-Methode?

Nutzen Beschäftigte des Unternehmens den Firmenwagen eher selten für Privatfahrten, ist das Führen eines Fahrtenbuches in der Regel lukrativer als der Einsatz der 1-Prozent-Regelung. Wer einen Dienstwagen regelmäßig und umfangreich für Privatfahrten nutzt, hat Vorteile, wenn der mit der 1-Prozent-Methode monatlich 1 Prozent des Anschaffungswertes des Fahrzeugs versteuert. 

Wie wird das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt? 

Damit die Eintragungen in einem Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt werden, ist es essenziell, dass die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 09.11.2005 (VI R 27/05 BStBl 2006 II, S. 408) umgesetzt werden:

„Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben.“ 

Der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit bedeutet für die Praxis, dass ein Fahrtenbuch nicht aus einer „losen Blattsammlung“ bestehen darf, da einzelne Angaben im Nachhinein abgeändert werden könnten. Ebenso darf das Fahrtenbuch nicht mit Microsoft Excel oder einem anderen Tabellenkalkulationsprogramm erstellt werden, da hier ebenfalls mit einfachsten Mitteln eine Veränderung der Daten möglich wäre.

Was sind die Folgen eines fehlerhaften Fahrtenbuches?

Wird ein Fahrtenbuch fehlerhaft ausgefüllt, nachträglich verändert oder entspricht es in seiner Form oder in Bezug auf die Eintragungen nicht den Mindestanforderungen des Finanzamtes, wird es nicht anerkannt. In diesem Fall werden die Privatfahrten und der geldwerte Vorteil nach der 1-Prozent-Regelung berechnet. Dies bedeutet für den Steuerpflichtigen eine teilweise hohe Mehrbelastung, da bei der 1-Prozent-Regelung nachträglich für das gesamte Jahr die Berechnung nach dem Listenpreis (brutto) des gefahrenen Fahrzeugs erfolgt. 

Musste das Fahrtenbuch aufgrund eines Verkehrsdeliktes geführt werden und fallen Inkorrektheiten auf, kann dies mit einem Bußgeld oder einen Punkt in Flensburg geahndet werden. 

Wie werden Fahrtenbücher kontrolliert?

Bei Betriebsprüfungen oder bei der Einkommensteuererklärung konzentrieren sich die Prüfer des Finanzamtes vor allem auf die folgenden Fehlerquellen: 

  • Abgleich der Kilometerstände mit Werkstattrechnungen,
  • Auslesen der Telemetriedaten eines elektronischen Fahrtenbuches und stichprobenartige Überprüfung von Auffälligkeiten,
  • Überprüfung auf Fehler und Mängel in den Aufzeichnungen, beispielsweise unkorrekte Schreibweisen, Vergessen von Fahrten oder falschen Kilometerstände.

Bei Auffälligkeiten, die nicht erklärbar sind, kann das Fahrtenbuch abgelehnt werden, sodass die häufig teurere 1-Prozent-Methode zum Tragen kommt. 

Wie müssen Fahrtenbücher beim Finanzamt eingereicht werden? 

Schriftlich erstellte Fahrtenbücher werden als Anlage zur Einkommensteuererklärung als gebundenes Exemplar beim Finanzamt eingereicht. Alternativ akzeptieren Finanzämter den Scan des Fahrtenbuches und die Übersendung als PDF-Datei. Die Informationen aus elektronischen Fahrtenbücher werden ebenfalls in eine PDF-Datei extrahiert und digital ans Finanzamt weitergegeben. 

Wie lange muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

Ein Fahrtenbuch muss grundsätzlich für ein gesamtes Kalenderjahr geführt werden. Ein Wechsel zwischen Fahrtenbuchmethode und 1-Prozent-Regelung ist nicht so einfach möglich – lediglich zu Beginn eines Kalenderjahres oder beim Wechsel des Fahrzeugs.

Wann müssen mehrere Fahrtenbücher geführt werden? 

Stehen einem Arbeitnehmer mehrere Firmenwagen zur Verfügung, muss für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt werden. Alternativ kann der Beschäftigte entscheiden, einen Dienstwagen steuerlich über die 1-Prozent-Regelung zu führen und ein weiteres Fahrzeug mittels Fahrtenbuchmethode steuerlich abzurechnen. 

Was ist eine Fahrtenbuchauflage?

Im § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wird eine weitere Personengruppe genannt, für die eine Fahrtenbuchauflage kraft Gesetzes angeordnet werden kann. Eine lokale Behörde kann „gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.“ 

Kann bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit, beispielsweise bei erhöhter Geschwindigkeit nicht eindeutig ermittelt werden, wer zum Tatzeitpunkt der Fahrer war, kann die Behörde dem Fahrzeughalter als Auflage vorschreiben, ein Fahrtenbuch zu führen. 

Welche Angaben muss der Fahrzeughalter bei der Fahrtenbuchauflage machen?

Der Fahrzeughalter muss bei einer Fahrtenbuchauflage vor Fahrtantritt die folgenden Informationen erfassen, um seiner Fahrtenbuchauflage gerecht zu werden: 

  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
  • Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt.

Nach Beendigung der Fahrt müssen unverzüglich das Datum und die Uhrzeit der Fahrt nachgetragen und durch eigenhändige Unterschrift bestätigt werden. Das Fahrtenbuch muss jederzeit ordnungsgemäß geführt bei den zuständigen Behörden vorzeigbar sein.