Vielfahrern räumt das Finanzamt beim Fahrtenbuch Erleichterungen ein
Wenn Sie einer der folgenden Berufsgruppen angehören, betrachtet der Fiskus Sie als echten Vielfahrer. Dann brauchen im Fahrtenbuch nur wenige Angaben festzuhalten. Reiseziel, Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner können Sie sich sparen. Einzelheiten ergeben sich aus den BMF-Schreiben vom 28.5.1996 und 18.11.2009.) Voraussetzung: Sie gehören einer der als Vielfahrer offiziell anerkannten Berufsgruppen an.
Vielfahrer Nr. 1: Kundendienstmonteure und Handelsvertreter
Kundendienstmonteure und Handelsvertreter mit täglich wechselnden Auswärtstätigkeiten brauchen nur den Ort anzugeben, den sie aufgesucht haben. Die Reiseroute und die Stationen zwischen den Auswärtstätigkeiten müssen nur bei größeren Umwegen zur direkten Entfernung aufgelistet werden.
Vielfahrer Nr. 2: Taxifahrer
Bei Fahrten im sogenannten Pflichtfahrgebiet genügt die tägliche Angabe des Kilometerstands zu Beginn und am Ende der Gesamtheit dieser Fahrten mit der Notiz „Taxifahrten im Pflichtgebiet“. Geht eine Fahrt über das Gebiet hinaus, sind genaue Angabe von Reiseziel und Reiseroute notwendig. Bei einem Umweg wegen Staus geben Sie daher Hauptort/-route mit dem Hinweis „Umweg Stau“ ein.
Vielfahrer Nr. 3: Fahrlehrer
Für Fahrlehrer ist es ausreichend, in Bezug auf Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchten Geschäftspartner „Lehrfahrten“, „Fahrschulfahrt“ oder Ähnliches aufzuzeichnen.
Vielfahrer Nr. 4: Gefährdete Personen
Bei sicherheitsgefährdeten Personen, beispielsweise Politiker oder Konzernchefs, deren Fahrtroute häufig von polizeilichen Gesichtspunkten bestimmt wird, kann auf die Angabe der Reiseroute auch bei größeren Differenzen zwischen direkter Entfernung und tatsächlicher Fahrstrecke verzichtet werden.
Doch kein echter Vielfahrer? Dann gilt dies:
Als Otto-Normal-Dienst- oder Geschäftswagenfahrer gilt für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter und Ihr Fahrtenbuch mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Folgendes:
- Damit Ihr Fahrtenbuch als ordnungsgemäß durchgeht, müssen Sie es stets zeitnah und in geschlossener Form führen. Ihre Fahrten müssen Sie einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang aufzeichnen.
- Ihrem Fahrtenbuch müssen sich alle erforderlichen Angaben entnehmen lassen. Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur im Ausnahmefall zulässig.
- Besucht Ihr Mitarbeiter an einem Tag mehrere Orte und Personen, kann er dies zusammenfassen. Voraussetzung ist allerdings, dass die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.
- Den Wechsel von einer beruflichen zu einer privaten Fahrt müssen Sie im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands dokumentieren.
Tipp: Lassen Sie das Fahrtenbuch am besten im Auto liegen und tragen Sie alle notwendigen Angaben stets gleich nach Ende jeder Fahrt ein – komme, was da wolle. So vergessen Sie so keine Fahrten und Fehleintragungen sind nahezu ausgeschlossen.