Was können Sie rund um den Geschäftswagen absetzen?
Sonderabschreibungen
Kaufen Sie einen Geschäftswagen, machen Sie die Kosten im Rahmen der Abschreibung über sechs Jahre steuermindernd geltend. Für Anschaffungen in 2009 und 2010 können Sie einmalig 20 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung zusätzlich zur normalen Abschreibung geltend machen. Alternativ können Sie sich auch für die degressive Abschreibung entscheiden und bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben.
Haben Sie 2009 einen Geschäftswagen angeschafft, können Sie mit Sonderabschreibung und degressiver Abschreibung 45 Prozent insgesamt abschreiben.
Darlehensraten für den Geschäftswagen
Läuft für den Geschäftswagen eine Finanzierung? Die Kreditraten zählen nicht als Betriebsausgaben, da Sie die Anschaffungskosten über die Abschreibung steuerlich geltend machen. Denken Sie jedoch daran, dass die Zinsen, die für den Kredit anfallen, steuerlich absetzbar sind.
Garagenmiete
Haben Sie für den Geschäftswagen eine Garage gemietet? Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen. Parken Sie den Geschäftswagen in der nicht betrieblich genutzten Garage zu Hause, machen Sie die Kosten geltend, die sich aus Ihrem Mietvertrag ergeben.
Mitgliedsbeiträge des Automobilklubs
Diese Kosten sind Betriebsausgaben, wenn die Mitgliedschaft im Zusammenhang mit dem Geschäftswagen steht.
Reparaturen und Inspektionskosten
Diese Kosten entstehen Ihnen, um den Geschäftswagen instandzuhalten. Die Kosten sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Wird durch die Reparatur die Lebensdauer des Fahrzeugs erheblich verlängert, müssen Sie allerdings die Reparaturkosten dem Buchwert zuschlagen.
Versicherungsprämie
In einer Versicherungsprämie enthalten ist eine Versicherungssteuer, die keine Vorsteuer darstellt und daher auch nicht wie eine solche behandelt werden darf. Sie gehört, genau wie die Prämie selbst, zu den Betriebsausgaben.
Tankkosten
Tankkosten sind Betriebsausgaben und in voller Höhe steuerlich absetzbar. Haben Sie Ihren Tankbeleg verloren? Dann ist es erlaubt, dass Sie die Kosten schätzen, sofern die Kosten zweifelsfrei entstanden sind.
Werbung
Dient der Geschäftswagen als Werbeträger? Kosten für Beschriftung, Lackierung oder Aufkleber sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar.