So stuft das Finanzamt die Leasinggebühren ein
Achtung: Das Finanzamt sieht in der Zahlung der Leasinggebühren durch das Unternehmen eine zusätzliche Provision.
Die Folge: Das Amt verlangt mit diesem Argument regelmäßig saftige Umsatzsteuer-Nachzahlungen von den betroffenen Unternehmen.
So ist die Rechtslage
Leider bewegt sich der Fiskus damit ganz auf der Linie der Finanzgerichte. Die Finanzrichter sehen es so: Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt liegt aus ihrer Sicht auch dann vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht in einer Geldzahlung besteht, sondern wie hier in der Überlassung eines Pkws auch zur privaten Mitbenutzung.
Die steuerliche Folge:
Als steuerbare Leistung gegen Entgelt sind Sie dem Finanzamt auch die Umsatzsteuer schuldig.
So umgehen Sie diese Umsatzsteuer-Falle
Vereinbaren Sie mit Ihren selbstständigen Handelsvertretern vertraglich
ausdrücklich, dass diese den Pkw ausschließlich für Ihre Kundenfahrten benutzen dürfen.
Achtung: Das sollten Sie anschließend auch kontrollieren.
Wenn Sie so vorgehen, handelt es sich bei der Überlassung des Pkws nicht
mehr um einen umsatzsteuerpflichtigen tauschähnlichen Umsatz, sondern um eine sogenannte Beistellung.
Die steuerliche Folge: Diese Beistellung ist umsatzsteuerfrei.
Das sollten Sie tun
Praktisch werden Sie kaum Aufwand und Ärger für eine lückenlose Kontrolle Ihres selbstständigen Handelsvertreters auf sich nehmen können. Daher empfiehlt es sich, diese vertraglich zu verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen.